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Tirämer

Mir wurde in einer Kneipe mündlich Hausverbot erteilt. Muss ich mich daran halten oder muss der Wirt mir was schriftlich geben?


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ANTWORTEN (12)
31.03.2011, 11:39 Uhr
 
hphersel

Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Alles andere findest Du in der Wikipedia unter "Hausverbot"

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31.03.2011, 12:05 Uhr
 
Highspeed

So lernst Du wenigstens Dich zu benehmen. Du wirst Dich daran halten müssen.

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31.03.2011, 16:26 Uhr
 
starmax

Wenn Du jemandem den Zutritt zu Deiner Bude untersagen willst - machst Du das dann auch schriftlich?

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31.03.2011, 16:31 Uhr
 
netter_fahrer

Natürlich gilt ein mündliches Hausverbot, der Wirt hat schließlich das Hausrecht, genauso wie Du jemandem nur mündlich Hausverbot für deine Wohnung erteilen kannst. Nichteinhalten ist Hausfriedensbruch und eine Straftat!

Zusätzliches Aussprechen in Schriftform ist aber für den Wirt sinnvoll, damit er es u.U. bei Gericht beweisen kann.

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01.04.2011, 01:41 Uhr
 
TKKG

Das braucht er nicht zu beweisen! Als Eigentümer hat er das Hausrecht und kann Jeden, vor die Tür setzen! Und zwar jeder Zeit und aus jedem Grund!

Und wer nicht freiwillig geht, wird von der Staatsmacht entfernt! So funktioniert das!

Wenn du jemanden aus deiner Wohnung schmeißt, musst du es auch nicht schriftlich mit Goldrand und doppeltem Durchschlag machen!

Vor Gericht beweisen: So ein Quatsch!

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01.04.2011, 06:46 Uhr
 
Schlawiner...

TKKG: Nicht jeder kann jeden zu jeder Zeit des Hauses verweisen. Stichwort Kontrahierungszwang. Kneipenbesitzer unterliegem diesen in der Regel aber nicht.

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01.04.2011, 17:41 Uhr
 
WoWernerWo3

Ein Hausverbot kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erteilt werden, Sie müssen sich demnach daran halten. Sollten Sie gegen das mündlich erteilte Hausverbot verstoßen, kann der Wirt Sie wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei anzeigen. Bei unklarem Sachverhalt sollte Ihnen die örtliche Polizeidienststelle weiterhelfen können.

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02.04.2011, 16:34 Uhr
 
TischBein23

Soweit ich weiß kann Hausverbot formlos, also mündlich erteilt werden. Sofern das Hausverbot ohne Zeugen ausgesprochen wurde, ist der Kneipenbesitzer dann natürlich in der Beweispflicht. Er kann dir allerdings auch nicht willkürlich Hausverbot aussprechen. Kann er Zeugen vorweisen und hat ausreichende Gründe, begehst du allerdings Hausfriedensbruch, solltest du zuwiderhandeln

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03.04.2011, 18:52 Uhr
 
chrissi1983

Guten Tag! Es ist wohl eher eine Frage guten Stils, sich nicht über ein Hausverbot hinwegzusetzen. Die Erteilung eines Hausverbotes, am besten unter Zeugen, ist dabei vollkommen ausreichend. Empfehlenswert wäre ein klärendes Gespräch mit dem Wirt, oder noch besser eine Entschuldigung.

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04.04.2011, 10:15 Uhr
 
netter_fahrer

@ TKKG: Erst mal meinen Link lesen, dann antworten, wäre mein Tipp.

Es stimmt nämlich nicht soo ganz, dass man als Inhaber eines Hauses mit Publikumsverkehr uneingeschränktes Hausrecht hat.

Und wenn man jemandem Hausverbot erteilt und der hält sich nicht dran, ist das zwar Hausfriedensbruch, was tun sie aber wenn sie's nicht beweisen können? Dann steht Aussage gegen Aussage und das wars dann! Ist einem Bekannten mit einem Kunden in seinem Laden passiert.

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04.04.2011, 10:36 Uhr
 
TKKG

@netter_fahrer: Doch für Kneipen gilt das! Der Inhaber hat bei Kneipen immer das Hausrecht!

Und was soll passieren? Der Wirt ruft die Polizei und behauptet er habe dem Gast Hausverbot erteilt, der bestreitet das.

Der freundliche Polizist teilt dem Gast mit, dass er Hauverbot hat und bittet ihn zu gehen. Wenn der Gast jetzt weiterhin darauf besteht ihm sei kein Hausverbot erteilt worden, dann wird die Diskussion auf eine andere Ebene verlegt!

Der Wirt ist zu keinem Zeitpunkt in der Beweispflicht!

(Letzlich ist die Polizei ja Zeuge. Weil spätestens in dem Moment das Hausverbot ausgesprochen wurde, selbst wenn es vorher nicht geschehen ist.)

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04.04.2011, 11:21 Uhr
 
netter_fahrer

Und warum wird dann überall empfohlen, ein Hausverbot unter Zeugen auszusprechen?

Siehe hier:

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