



Leistungen, die von einer Umsatzsteuer befreit sind, finden sich vor allem im Kleingewerbe/Kleinunternehmen an. Weitere Hinweise dazu finden sich auch im Umsatzsteuergesetz, vor allem ab Paragraf 19 wieder. Zu beachten sind dabei aber die Umsatzgrenzen, vor allem für Studenten.




Ein Freund von mir hatte mir dies neulich an einem simplen Beispiel erklärt: In seiner Abteilung war nach Feierabend ein Vorgang noch nicht ganz abgeschlossen, die ganze Belegschaft ist länger geblieben und der Chef hat für alle Pizza bestellt. Das zählt unter sogenannte Aufmerksamkeiten und wird nicht besteuert.