



Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bei der "einfachen" Variante, sechs Monaten bis zu zehn Jahre in besonders schweren Fällen.
Und wenn's banden- bzw. "gewohnheitsmäßig abgeht wird's zum Verbrechen mit einem bis zehn Jahren.
§267 StGB.




Urkundenfälschungen werden mit einem sehr hohen Strafmaß verhängt und das ist absolut richtig so. Es kommt natürlich auf das Ausmaß der Fälschung an, aber einige Jahre Gefängnis sind durchaus üblich. Bei der Fälschung von Titeln werden zudem Berufsverbote verhängt.




Das ist klar und deutlich im §267 des Strafgesetzbuch geregelt, siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Und bereits der Versuch ist strafbar, also immer schön die Finger weg!




Wer eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB fälscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Liegt ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 267 III vor, so muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren rechnen.