. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Eünther_23

Mit welchen Begründungen darf ein Vermieter Eigenbedarf für eine Immobilie anmelden und den Mieter vor die Tür setzen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
09.10.2011, 11:26 Uhr
 
starmax

Die Begründug lautet "Eigenbedarf".

Und die Kriterien dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung findest Du durch Googlen oder bei wikipedia.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
11.10.2011, 10:46 Uhr
 
MarciMarc

Gründe können z. B. sein, dass die Tochter eine Familie gründen möchte und eine größere Wohnung benötigt oder die Eltern des Vermieters sind pflegebedürftig und sollen mit im Haus wohnen. Oder das Kind braucht eine Wohnung, weil es sich sonst vom Elternhaus löst. Oder der Vermieter bekommt Familienzuwachse und hat einen höheren Platzbedarf.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.10.2011, 00:05 Uhr
 
JoBöller

Erst einmal gibt es in jedem Mietvertrag eine bestimmte Anzahl von Jahren, in denen weder Vermieter noch Mieter ohne triftigen Grund bzw. ohne Nachmieter kündigen können. Dann muss der Eigenbedarf in der eigenen Familie streng nachgewiesen werden. Und natürlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.10.2011, 07:03 Uhr
 
Alex64

Mit der Begründung "ordentliche Kündigung mit Grund nach §573 (2) BGB".

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.10.2011, 19:03 Uhr
 
Lucky Frank

Die Bedingungen für eine Eigenbedarfskündigung sind in § 573 BGB geregelt. Danach ist eine solche Kündigung nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung selbst, für Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die entsprechenden Gründe sind auch im Kündigungsschreiben anzugeben, um wirksam zu werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN