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Helga_rock...

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich die Scheidung einreichen möchte?


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ANTWORTEN (8)
31.08.2010, 10:25 Uhr
 
starmax

Mit ganz erheblichen... es sei denn, der ärmere beantragt PKH (Übernahme oder Ratenzahlung) und der andere verzichtet ganz auf den Anwalt. Vor Gericht m u ß nur entschieden werden über Kindesunterhslt, Unterhalt und Versorgungsausgleich (Rente). Alle anderen, freiwilligen Zusatzanträge (Vermögen etc.) treiben den Preis in die Höhe - Einigung ist billiger!

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31.08.2010, 10:42 Uhr
 
tilleoffel...

Die Scheidung einzureichen kostet faktisch nichts, höchstens, je nach Situation, einigen bürokratischen Aufwand und damit verbundene Formularkosten. Trotzdem könnten aber hohe Anwalts- und Gerichtkosten entstehen, eine gütliche Einigung wäre also besser.

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31.08.2010, 10:47 Uhr
 
Noxpolaris

"Die Scheidung einzureichen kostet faktisch nichts"? Sorry, aber das ist Quatsch. Gerichtskosten müssen vorher bezahlt werden, zumindest ein Vorschuss, und nicht hinterher.

Das billigste ist der Abschluss eines notariellen Ehevertrages mit Scheidungsfolgenregelung und ein gemeinsamer Anwalt. Da mag man bei mittleren Einkommen mit 1000 EUR pro Kopf (Notar + Anwalt + Gericht) dabei sein.

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31.08.2010, 16:24 Uhr
 
dor034

Das ist sehr unterschiedlich. Am geringsten werden die Kosten ausfallen, wenn sich die Ex-Partner einigen können, denn dann muss es keinen Prozess geben. Am teuersten sind nämlich die Scheidungen, die vom Streit beherrscht werden. Das kann man sich gleich sparen. Wenn das schwierig ist, dann gibt es auch kostenlose Beratungsstellen. Setz dich mit dem/der Ex an einen Tisch!

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31.08.2010, 17:11 Uhr
 
starmax

Sorry "gemeinsamer Anwalt" ist auch Quatsch, weil standesrechtlich verboten! Aber eine Partei kann auf anwaltliche Hilfe verzichten - wenn sie der Gegenseit insoweit

Redlichkeit zutraut.

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31.08.2010, 20:51 Uhr
 
Noxpolaris

Naja- der Volksmund sagts nun mal so... Zu bemerken wäre noch, dass natürlich auch der Notar (falls er auch Anwalt ist) keinen der Ehepartner im Verfahren vertreten darf.

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31.08.2010, 21:00 Uhr
 
starmax

Auch in der Polarnacht keine Schande, zuzugeben, daß man mal falsch gelegen hat...

sagt AnwaltsLiebling.

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02.09.2010, 13:42 Uhr
 
Ger_hard2

Das kommt drauf an, wie viel du und dein Partner verdient und was ihr an "Vermögen" habt. Danach wird der Streitwert geschätzt, umso höher der ausfällt, desto teurer wird es auch. Wenn du aber zum Beispiel Geringverdiener bist, kannst du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen.

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