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Gast 30424

Müssen meine verwandten für mein Begräbnis aufkommen

auch wenn ich keine Kontakte mehr pflege


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ANTWORTEN (10)
29.11.2011, 12:30 Uhr
 
bh_roth

Ja, das müssen sie, dabei kommt es nicht auf die innerfamiliären Verhältnisse an.

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29.11.2011, 13:06 Uhr
 
ing793

in der Tat, das müssen sie.

Aber:

sie können sich -sofern ein werthaftes Erbe vorhanden ist - diese Kosten vom Erben zurückholen, notfalls über einen Zivilprozess

sie können es sich -sofern es nicht zumutbar ist- vom Sozialamt zurückholen. Nicht zumutbar kann sein, selber bedürftig zu sein; kann aber auch im Einzelfall persönliche Gründe haben: z.B. einem Sohn, um den sich der Vater nie gekümmert hat, ist nicht zuzumuten, dessen Beerdigung zu bezahlen

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29.11.2011, 18:58 Uhr
 
starmax

Nein müssen sie nicht. Nur die in direkter Linie. Oder die geerbt haben. Beerdigung ist Familienpflicht . Nur wenn nix zu holen ist, muss die Kommune ran.

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30.11.2011, 00:15 Uhr
 
ing793

@starmax: was denn nu? müssen nicht - oder nur in direkter Linie

Wie auch immer: die Bezahler werden in der gleichen Reihenfolge gesucht wie die Erben:

- erst die direkte Linie nach unten

- wenn da nix ist in direkter Linie nach oben

- wenn da auch nix ist, geht es zur Seite

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30.11.2011, 00:21 Uhr
 
starmax

ing73 - der Tod macht alle gleich - nur nicht beim Bezahlen.

Es war von Familie die Rede: d.i.zuerst Ehefrau und dann die Kinder (Streit, wenig oder viel Kontakt ist egal). Alle anderen zahlen nur, wenn sie geerbt haben sollten.

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30.11.2011, 07:35 Uhr
 
ing793

@starmax - das ist so nicht richtig. Auch Eltern und Geschwister werden einbezogen. Guckst Du hier

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01.12.2011, 12:01 Uhr
 
starmax

Oh Mann, ing73, das habe ich doch geschrieben - in direkterLinie! Natürlich zählen die Großeltern zur Familie und müssen Ihre Kinder bzw. Enkel bestatten. Exaktes Lesen bringt doch Vorteile...

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01.12.2011, 13:09 Uhr
 
ing793

@starmax: Du hast eine abgeschlossene Aufzählung gemacht: "Ehefrau und Kinder - alle anderen nur wenn sie geerbt haben"

In dieser Aufzählung sind Eltern und Geschwister nicht enthalten, daher war sie unvollständig. Auch in der letzten Antwort sprichst Du nur von "direkter Linie". Die Geschwister sind immer noch nicht enthalten.

Ich bin normalerweise nicht pingelig, aber mir vorzuwerfen, ich würde nicht sorgfältig lesen, kann ich unter den gegebenen Umständen nicht stehen lassen.

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03.12.2011, 03:55 Uhr
 
starmax

ing73 - verspätete Antwort: Du meinst also tatsächlich, Onkl undtanten gehören zur "direkten Linie" und müssen für das Begräbnis von Neffen und Nichten aufkommen?

MITNICHTEN!!!

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03.12.2011, 11:39 Uhr
 
ing793

@starmax: nimm bitte bitte bitte die Tomaten von Deinen Augen.

Seit wann sind Onkel und Tanten Geschwister?

Ich spreche von GESCHWISTERN, das sind in aller Regel Bruder und Schwester, die Lebewesen, die vom gleichen Vater und/oder der gleichen Mutter gezeugt worden, diejenigen, die von den Kindern Onkel und Tante genannt werden und von den Eltern Enkel. Soll ich noch genauer definieren?

Ach was, jeder außer Dir hat es verstanden oder es ist ihm egal.

Ciao zu diesem Thema

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