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apple_freak

Müssen Politiker eine eigene politische Rede eigentlich aufbewahren? Wie lange?


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ANTWORTEN (5)
06.08.2011, 00:25 Uhr
 
starmax

Aber ganz gewiß nicht - die sind froh, wenn sie an ihr Geschwätz vom Vortag nicht erinnert werden.

Im Bundestag sorgt allerdings der protokollarische Dienst für die Aufzeichnung.

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06.08.2011, 00:26 Uhr
 
starmax

Aber ganz gewiß nicht - die sind froh, wenn sie an ihr Geschwätz vom Vortag nicht erinnert werden.

Im Bundestag sorgt allerdings der protokollarische Dienst für die Aufzeichnung.

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08.08.2011, 00:06 Uhr
 
Manasse303

Mit dem halten der Rede ist diese veröffentlicht, dann muss man sie selbst nicht mehr aufbewahren. Meist macht man das aber, um sich später besser darauf berufen zu können. GErade wenn eine Rede nicht elektronisch aufgezeichnet wurde, ist eine schriftliche Vorlage sehr sinnvoll.

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09.08.2011, 14:18 Uhr
 
Werner_fla...

Mir ist nicht bekannt dass es da eine Aufbewahrungspflicht gibt. Steuerliche Unterlagen oder Lohnunterlagen müssen sicherlcih aufbewahrt werden, aber eine Rede ist ja nicht verbindlich - sonst würden ganz, ganz viele Politiker schon nicht mehr im Amt sein. ;-)

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10.08.2011, 13:32 Uhr
 
FelangFe3

Ich denke nicht, dass Politiker ihre Reden selbst aufbewahren müssen. Früher wurden sie mit stenographiert, heute werden sie aufgezeichnet und dann werden sie "aufbewahrt", aber nicht vom Politiker selbst. Auf der Seite mediaculture-online.de kann man übrigens interessante politische Reden nachhören.

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