Wir sind ein (unverheiratetes) Paar in einer gemeinsamen Wohnung, jedoch mit völlig getrennten Arbeitsstellen. Deshalb benörigen wir zwei Autos, um zur Arbeit zu gelangen. Diese Arbeitswege werden von beiden steuerlich geltend gemacht. Muss daher neben der Haushaltsabgabe für eines oder beide Autoradios eine zusätzliche Gebühr gezahlt werden ?




Da es sich um eine gemeinsame Wohnung handelt, fällt die Haushaltsabgabe nur einmal an. Unter diesen Pauschalbetrag fallen auch privat genutzte Autoradios.