



bis 400 Euro (bzw. seit diesem Jhr 450 Euro) ist der Job für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber zahlt allerdings auch für diesen Mitarbeiter Sozialbeiträge an Kranken- und Rentenversicherung (über die Knappschaft). Die Beiträge kommen dem AN aber kaum zu gute (keine Krankenversicherung, etwa 3 Euro Rente pro Jahr Minijob)




Seit 01.01.2013 sind Geringfügige Arbeitnehmer (450,-€ - Jobs) versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Man kann allerdings eine Befeiungserklärung gegenüber dem Arbeitgeber stellen.