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Teresa Köhler

Muss ein eingezäuntes Grundstück mit Hund mit einem Schild am Tor gekennzeichnet werden?


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ANTWORTEN (13)
14.10.2011, 10:26 Uhr
 
hphersel

Nein. Warum auch?

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14.10.2011, 12:01 Uhr
 
starmax

Aber hallo, ja und ganz gewiss, wenn Du nicht teure Schadenersatzforderungen beklagen willst.

Freunde von mir mussten grosse Summen an zwei Drücker/Zeitschriftenwerber zahlen, die vor drei Jahren im Sommer nach erfolglosem Klingeln das Grundstück betraten, unerlaubt (?) hinter das Haus zur Terrasse kamen und dort von dem bekannt friedlichen Familienhund in Gegenwart der Hausfrau - imho zu Recht! - angegriffen wurden. Der Richter verknackte die Hundehalter; derzeit geht es um Rente für eine verkrüppelte Hand.

Die Haftpflicht brauchte nicht zahlen...

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14.10.2011, 12:37 Uhr
 
bifu70

Ich würde das Tor schlicht abschließen. Wenn der Hund Wach- und Schutztrieb hat, kann ich so Besucher kontrolliert herein lassen. Das erspart allen Seiten Unannehmlichkeiten. Zudem sichert es, dass kein Zeitungsbote das Tor offen stehen lassen kann und der Hund nicht plötzlich auf der Straße vorm nächsten Auto steht - wovor ich mindestens genauso viel Angst habe wie vor einem Beißunfall. (Unsere mannshohe Gartentüre hat einen vom Haus aus zu bedienenden Schnapper und von außen ist keine Klinke, sondern nur ein Knauf daran. Verabschiede ich Gäste, begleite ich sie bis nach vorne, um sicher zu gehen, dass die Türe wirklich zu ist.)

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14.10.2011, 12:37 Uhr
 
antwortomat

Hm, tja, ich hätte auch erst hphersel zugestimmt. Allerdings erscheint die Geschichte von starmax durchaus realistisch. Es ist ja auch kein nennenswerter Aufwand da so'n Schild hin zu machen. Hilft übrigens auch schon mal, wenn es gar keinen Hund gibt.

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14.10.2011, 13:10 Uhr
 
Skorti

Ich bezweifel, dass bei Starmax Geschichte das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn ein Schild angebracht gewesen wäre, oder das Grundstück nicht eingezäunt gewesen wäre. Als Halter hafte ich für meinen Hund, ob dieser nun auf meinem Grund und Boden jemanden beißt oder auf offener Strasse jemanden anfällt.

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14.10.2011, 13:56 Uhr
 
Holger Weber

Nein muss es nicht. Allerdings muss dann der Briefkasten vom Tor aus erreichbar sein. Schließlich darf niemand ohne deine Erlaubnis dein Grundstück betreten. Eine Warnung ist also erst bei Einladung notwendig. Nur der Briefträger muss die Post übergeben können, ohne das Tor zu öffnen.

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14.10.2011, 14:08 Uhr
 
starmax

Ich meine, Skorti hat Recht. Wenn ichs noch richtig weiss, unterscheidet der Richter zwischen Wach-, Hüte- , Zucht- und "Spaßhund". Mit jeweils unterschiedlichen Konsequenzen. Das unbefugte Betreten ("Eltern haften für ihre Kinder") ist gegenüber der Angriffsgefahr wohl unbedeutender. Entschieden wird aber de Einzelfall - und da ist ein Schild mit dem Bild eines knurrenden Hiundes sicher hilfreich bei der Schuldzuweisung.

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14.10.2011, 14:27 Uhr
 
hphersel

So ein privates Schild hat keinerlei rechtliche Funktion, und starmax's Geschichte wäre auch mit Schild genauso ausgegangen, wenn die Drücker sich von dem Schild vom Betreten des Grundstückes nicht hätten ablassen. Der Hundebesitzer ist verantworlich für das, was sein Hund tut, aber warum die Hundehaftpflicht nicht zahlen musste, ist mir ohne genauere Kenntnis der Vorganges ein Rätsel. Für sdolche Fälle ist es gut, rechtsschutzversichert zu sein, da kann man ohne finanzielle Probleme in Berufung gehen...

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14.10.2011, 14:47 Uhr
 
starmax

Im Netz gefunden:

"Die Tierhalterhaftpflicht darf man nicht mit einer Kfz Haftpflicht vergleichen.

Schadenersatzplichtig ist immer der Tierhalter. Seine Versicherung erstattet ihm diesen Schadeenersatz nur, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Den Hund von der Leine zulassen, wenn dort Leinenzwang ist, wäre grob fahrlässig.

"

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15.10.2011, 07:14 Uhr
 
antwortomat

@starmax: Dein letzter Eintrag öffnet mir das Herz. Er zeigt mir, wie dämlich die ganzen Hundebesitzer sind, wenn Ihre Hunde immer und überall ohne Leine laufen lassen. Ich wette die wissen nicht, dass so gesehen die Hundehaftpflicht niemals zahlen wird.

Ein angeleinter Hund macht keinen Blödsinn, wenn er nicht angeleint ist, wird nicht gezahlt :-)

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15.10.2011, 08:14 Uhr
 
starmax

Ich nehme stark an, es handelt sich um ein Radfahrer-Herz? :;-))

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17.10.2011, 18:51 Uhr
 
antwortomat

@starmax: Das passt fast immer. Beim Reiten, Joggen, Radfahren, Inline-Skaten und allen anderen Sportarten bei denen man sich im gleichen "Raum" wie die Hundebesitzer bewegt. Jäger haben da ggf. Ihren ganz besonderen Spaß.

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18.10.2011, 23:51 Uhr
 
bifu70

Pfui, antwortomat! Wenn ich jedes Mal, wenn mich ein nicht angeleinter Radfahrer oder Inlineskater auf dem Gehweg (!) nur um Haaresbreite verfehlt, gleich Rennrad oder Skates in die Müllpresse zu werfen verlangte, hielte man das zu Recht für unangemessen. Und das sind nur unbelebte Gegenstände. Hingegen scheint es Ihnen völlig akzeptabel zu sein, einem nicht angeleinten Hund sofort den Jäger auf den Hals zu wünschen. Und der lebt und wird innig geliebt.

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