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andre78

Muss ein freier Mitarbeiter eine Haftpflichtversicherung abschließen?


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ANTWORTEN (3)
10.08.2011, 08:16 Uhr
 
Heischu+6

In manchen Berufen ist eine Berufshaftpflicht Voraussetzung, damit man den Beruf ausüben darf. Das sind unter anderem Ärtze Hebammen, Rechtsanwälte und Berater. Die sind in den meisten Fällen auch freiberuflich tätig und brauchen die Versicherung dann selbst.

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13.08.2011, 17:32 Uhr
 
lorenzenkü...

Ich weiß jetzt nicht, von was für einer Art von Arbeit du sprichst, aber generell ist dies nicht Pflicht. Ich kenne zum Beispiel jemanden, der freiberuflich ein wenig dazu verdient, aber keine Haftpflicht abgeschlossen hat. Ich verstehe auch nicht, wo der Zusammenhang besteht...

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13.08.2011, 18:00 Uhr
 
ing793

generell gilt: Katastrophen soll man absichern. Daher braucht jeder eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die man bei anderen verschuldet hat. Man muss nicht, aber man sollte dringend.

Die private Haftpflicht kommt aber nicht für Schäden auf, die man in Ausübung seines Berufes verursacht hat. Bei Angestellten gibt es dafür die Firmenhaftpflicht.

Als freier Mitarbeiter zahlt zunächst einmal niemend, wenn Sie in Ausübung Ihres Berufes einem anderen Schaden zufügen. Da gilt es abzuschätzen, wie hoch der Schaden sein kann.

Beim Zeitungaustragen reiße ich vielleicht jemandem den Briefkasten ab. Das ist keine Katastrophe, das kann ich bezahlen, da brauche ich keine Haftpflicht.

Als Tagesmutter habe ich Verantwortung für ein Kind, wenn da was passiert, kann es (rein unter pekuniären Aspekten gesehen) Millionenschäden geben. Da ist die Versicherung ein Muss (aber meines Wissens nicht vom Gesetzgeber her).

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