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Gast 14289

muss ein Lehrling für verlorene Schlüssel haften

Mein Sohn hat auf dem Heimweg die Schlüssel für das Geschäft seines Lehrherren verloren, und dieser will jetzt das mein Sohn den Schaden allein trägt. Ist das rechtens?


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ANTWORTEN (3)
04.02.2011, 17:03 Uhr
 
Bellicosa

http://www.kh-gelnhausen.de/index.php?n=bdh

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04.02.2011, 17:21 Uhr
 
starmax

Fahrlässig, grob fahrlässig und Vorsatz sind hier die Kriterien für evtl zu leistenden Schadenersatz.

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25.01.2012, 10:09 Uhr
 
Torben68

Wenn es auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist und dem Lehrling keine Absicht unterstellt werden kann, muss eigentlich der Arbeitgeber selbst für den Schaden aufkommen.

Um eine eventuelle Disharmonie zwischen Arbeitgeber und Lehrling vorzubeugen kann man aber eventuell bei der eigenen Haftpflichtversicherung mal nachfragen, ob diese das zahlt...

Denn wenn es sich um ein Sicherheitsschloss handelt und alles ausgewechselt werden muss, kann das ziemlich teuer werden.

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