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Jupp Bauman

Muss ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden?


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ANTWORTEN (5)
27.12.2011, 11:39 Uhr
 
antwortomat

Nein.

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27.12.2011, 12:47 Uhr
 
MattisMach...

Damit ein Wohnrecht gesetzeswirksam eingefordert werden kann, ist unbedingt ein Eintrag im Grundbuch erforderlich. Andernfalls kann das Wohnrecht im Streitfall nicht eingefordert werden. Nur ein Notar kann diese Eintragung vornehmen. Neben dem Wohnrecht k

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27.12.2011, 15:14 Uhr
 
antwortomat

Mea culpa, ich hab's mit einem Mietvertrag durcheinander geworfen.

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29.12.2011, 18:27 Uhr
 
Muhamed Le...

Wenn man keine böse Überraschung erleben will, so muss man das Wohnrecht in das Grundbuch eintragen. So ist dem Berechtigtem sicher, dass ihm dieses Wohnrecht auch nicht durch Veräußerung der Immobilie entzogen werden kann. Besonders kommt das notariell b

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31.12.2011, 20:44 Uhr
 
Amely Berger

Ja, ein Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Es ist durchaus möglich, dass ein Haus veräußert wird, unter der Prämisse, dass das Wohnrecht für Herr oder Dame X erhalten bleibt. Wäre das Wohnrecht nicht notariell beglaubigt und im Grundbuch eing

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