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Beategrana...

Muss ich als Mieter eine Betriebkostenerhöhung einfach so hinnehmen? Oder kann ich etwas dagegen unternehmen?


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ANTWORTEN (7)
26.05.2011, 15:26 Uhr
 
Alex64

Wenn Du nachweisen kannst, dass diese Erhöhung nicht durch entsprechend erhöhte Kosten auf Vermieterseite begründet ist.

Ansonsten eher nicht.

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26.05.2011, 19:19 Uhr
 
serafine

...rechtlich einwandfrei? mir hat eine rechtsanwältin in einer mieterberatung genau das gegenteil erzählt, von dem was im gesetz steht. //eine betriebskostenerhöhung

ist gerechtfertigt,wenn du in der letzten betriebskostenabrechnung eine nachzahlung hattest oder wenn der vermieter für das laufende abrechnungsjahr steigende kosten erwartet. du kannst widerspruch einlegen,wenn keins von beiden zutrifft.

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26.05.2011, 19:27 Uhr
 
Schlawiner...

Rechtsanwalt und Mieterverein sind aber gegenüber ihren Aussagen haftbar.

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26.05.2011, 21:21 Uhr
 
serafine

Schön! erstmal muß man rausfinden,dass man verarscht wurde.

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27.05.2011, 11:14 Uhr
 
Lisa Graf

Die Erhöhung muss genau belegt und begründet werden. Meist erfolgt die neue Festlegung der Betriebskosten auf Grund der "alten" Abrechnung. Wenn Du nachzahlen mußtest, wird die neue Höhe angepasst. Du solltest Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung setzen und Dir die Werte aufschlüsseln lassen. Grundlage sind ja die Rechnungen für die einzelnen Positionen.

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29.05.2011, 00:43 Uhr
 
Constantin...

Nur wenn die Möglichkeit zu einer Erhöhung bzw. Anpassung der Betriebskostenpauschale in dem Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist, kann der Vermieter diese Kosten entsprechend anpassen. Wenn nur bestimmte Nebenkosten gemäß Mietvertrag in der Höhe angepasst werden dürfen, kann der Vermieter auch nur in diesem Rahmen eine Erhöhung vornehmen. Mehr brauchst du dann nicht zahlen!

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30.05.2011, 09:06 Uhr
 
Nikkallao2

Es gibt nichts, was Du als Mieter einfach so hinnehmen musst. (Okay, außer dem Zahlen der Miete ...) Der Vermieter muss die Erhöhung transparent begründen und den Anstieg der Kosten begründen. Hast Du an dieser Aufstellung Zweifel, empfiehlt sich ein Besuch beim Mieterschutzverein (kostet eine geringe jährliche Gebühr).

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