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Louis Schmidt

Muss ich die Wohnung renovieren, wenn ich aus der Wohnung ausziehe?


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ANTWORTEN (5)
08.04.2010, 19:01 Uhr
 
Maria1000

je nachdem, was in Deinem MIETVERTRAG steht!

Wenn da "besenrein" steht musst Du sie nur putzen, allerdings, "Beschädigungen" an der Mietsache muss man oft trotzdem selber zahlen, zw. die Privathaftpflichtversicherung! Übrigens die EINZIGE wirklich benötigte Versicherung, die jeder haben sollte. Die deckt fast immer auch Schäden an Mietsachen ab, bei mir wurde mal ein Teppichboden, der einen Riss hatte ersetzt als ich ausog von meiner Privathaftpflicht.

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08.04.2010, 19:52 Uhr
 
simbadische

Mietvertrag lesen - da steht das normalerweise drin ! - - - Ob es sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Als neuer Mieter würde ich mir meine Tapeten lieber selbst aussuchen. . .

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09.04.2010, 18:50 Uhr
 
Noby_dick

Grundsätzlich muss ein Mieter die Wohnung bei dem Auszug nicht renovieren. Selbst wenn der Mietvertrag mit einigen Klauseln über Schönheitsreparaturen versehen ist, kann der Vermieter von dir keine vollständige Renovierung der Wohnung verlangen. Auch die Kosten können nicht vollständig auf dich abgewälzt werden.

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11.04.2010, 08:00 Uhr
 
Ina79

Es gibt mittlerweile einige Gerichtsurteile, dass es keine Endrenovierungspflicht für den Mieter geben darf. Wenn du ausziehst und der Vermieter verlangt von dir, die Wohnung zu renovieren, so ist dies in den meisten Fällen nicht zulässig. Lediglich besonders bewohnte Bereiche mit deutlichen Gebrauchsspuren müssen mit dem Auszug ordentlich renoviert übergeben werden.

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11.04.2010, 10:41 Uhr
 
Hans Wolff

In der Regel wird es darauf ankommen, was mit dem Abschluss des Mietverhältnisses vereinbart wurde. So kann es zum Beispiel sein, dass regelmäßige Schönheitsrenovierungen in den Wohnräumen vorgenommen werden mussten. Aber eine vollständige Renovierung der Wohnung ist bei einem Auszug nicht erforderlich. Dabei spielt es auch keine Rolle, in welchem Zustand du die Wohnung übernommen hast.

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