Ich studiere in Taiwan und ich habe mir einen Laptop gekauft. Muss Ich bei einem Besuch in Deutschland am Flughafen ggf. Zoll bezahlen?




Oh ja, wenn Du keine D- Inlandsrechnung vorweisen kannst und das Teil mehr als 400 Euro gekostet hat, mußt Du es anmelden - nicht den grünen Ausgang nehmen, das ist bereits Steurhinterziehung und es kommen Strafen hinzu! Versuche es zu zerlegen und als defekt einzuführen mit Privat- Kaufbeleg (FP, RAM und Brenner ausbauen, mit der Post schicken, bis23 Euro Wert kommt hier alles zollfrei durch).




Wenn Du belegen kannst, das es Dein Laptop ist, und er gebraucht ist, dann geht es als Dein Eigentum einach so durch. Zoll musst Du nur für Neuware bezahlen.




Lieber higspeed, dazu aus erlebterPraxis: was neu ist und was gebraucht, entscheidet allein ( - nein ,nicht der Bundestrainer) der Zoll. Und die gucken bei schön glänzenden Teilen einfach online beim Hersteller in die P/N-Liste, das wars dann.




Deshalb ja auch gebraucht. Wenn es neu aussieht kommt man natürlich in Erklärungsnot ohne Deutschen Kaufbeleg.