. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
BerneBaber

Muss ich meinem Vermieter mitteilen wenn ich die Wohnung für 2-3 Monate zur zwischenmiete anbiete?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
23.12.2011, 08:37 Uhr
 
hphersel

ja! Der vermieter hat einRecht darauf, zu erfahren, wer durch sein Haus läuft. er muss der Zwischenmiete zustimmen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
23.12.2011, 10:55 Uhr
 
Alex64

Gegenfrage: Kennst Du den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

Anscheinend nicht....

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
25.12.2011, 08:30 Uhr
 
CSchmiddi

Wenn eine Wohnung, z. B. wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes, für ein paar Monate zwischenvermietet werden soll, so ist das unbedingt vorher mit dem Vermieter abzustimmen und die Genehmigung hierfür einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt, den Zwischenmieter, z. B. wegen mangelnder Bonität, abzulehnen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.12.2011, 23:29 Uhr
 
Anna-Lena_DE

In der Regel wird im Mietvertrag festgeschrieben, dass der Vermieter bei einer Untervermietung informiert werden muss und dass er dafür sein Einverständnis geben muss. Wenn sich der Hauptmieter der Wohnung für einen überschaubaren Zeitraum nicht in der Wohnung aufhält, beispielsweise begründet in einem Auslandsaufenthalt, kann der Vermieter mit einer Vermietung an eine dritte Person einverstanden sein. In jedem Falle muss er gefragt werden, denn es ergeben sich auch versicherungstechnische Gründe.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.12.2011, 23:44 Uhr
 
ing793

Der Mieter muss den Vermieter informieren und um Zustimmung bitten.

Der Vermieter darf seine Zustimmung nur verweigern, wenn ihm persönlich ein Mietverhältnis mit dieser Person nicht zuzumuten ist.

Dazu reicht es NICHT aus, dass dem Vermieter der Lebenswandel oder die Hautfarbe oder das Geschlecht oder ähnliches des Zwischenmieters ganz allgemein nicht gefällt. Auch die Bonität hat ihm völlig egal zu sein, denn die Miete schuldet ihm auch während der Untervermietung ganz alleine der Hauptmieter.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.01.2012, 10:13 Uhr
 
SkAchim23

Das muss unbedingt dem Vermieter angezeigt werden. Ganz im Gegenteil, der Vermieter hat sogar das Recht, den potentiellen Untervermieter abzulehnen, weil er vielleicht eine schlechte Bonität aufweist. Auf keinen Fall, die Wohnung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an einen Übergangsmieter weitervermieten. Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick