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Dominic Al...

Muss ich neue LED Rückleuchten eintragen lassen? Gibt es Auflagen?


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ANTWORTEN (7)
05.09.2010, 21:12 Uhr
 
Highspeed

Hat die Rückleuchte 'ne ABE? Wenn ja, musst Du die immer dabei haben, wenn nicht, wird Dir der TÜV wohl 'nen Strich durch die Rechung machen.

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05.09.2010, 22:20 Uhr
 
KHDecker

ABE heisst "Allgemeine Betriebserlaubnis".

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05.09.2010, 22:24 Uhr
 
wurzelkitt

Deswegeen muss man die trotzdem dabei haben.

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07.09.2010, 14:32 Uhr
 
Nico Brandt

Generell kann ich dir sagen, dass du alle Umbauten an deinem Auto offiziell in den Fahrzeugschein eintragen lassen musst. Ich würde dir empfehlen, beim Kauf der Rückleuchten darauf zu achten, dass es möglichst Originalteile sind, die von den zuständigen Stellen als unbedenklich anerkannt werden. Im Zweifel frage deinen Händler.

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09.09.2010, 11:47 Uhr
 
DerOttifant

Du musst sie nicht grundsätzlich eintragen lassen; die meisten Leuchten, die angeboten werden, sind ja bereits schon TÜV-geprüft, und müssen deshalb nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Wenn es sich um eine zusätzliche, dritte Rückleuchte handelt, geht die Sache sowieso keine Behörde etwas an ;)

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09.09.2010, 11:55 Uhr
 
wurzelkitt

So ein Blödsinn. Das geht die Behörden schon etwas an. Und das etwas nicht eingetragen werden muss, bedeuted nicht das man es einfach anschrauben kann. Dazu braucht es dann eine ABE = allgemeine Betriebserlaubnis, und die ist ständig mitzuführen. Wer das nicht will, kann sich das in den Fahrzeugschein entragen lassen.

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10.09.2010, 20:38 Uhr
 
GMAN346734

Da würde ich an deiner Stelle einfach mal örtlichen TÜV nachfragen. Man sieht ja immer mehr Autos mit LEDs, scheint also nicht so ein großes Problem zu sein, falls es wirklich Auflagen geben sollte. Ich hab sie jedoch noch nie bei Motorrädern gesehen, da würde mich das auch mal interessieren.

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