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Ina79

Muss man bei der Kündigung eines Werkvertrages was besonders beachten?

Hallo zusammen! Kann mir jemand bitte sagen, ob man irgendwas beachten muss wenn man einen Werkvertrag kündigt? Will nicht danach irgendwelche Überraschungen erleben... danke! :)


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ANTWORTEN (3)
26.08.2010, 21:09 Uhr
 
Noxpolaris

§ 649 BGB.

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27.08.2010, 18:09 Uhr
 
BurnS

Alles muss natürlich mit der getroffenen Vertragsvereinbarung in Einklang stehen, will heißen, dass man keinen Alleingang hinlegen darf. Hier findest du Informationen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=24845&. Generell solltest du schlicht bestehende Möglichkeiten juristisch korrekt ausnutzen.

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28.08.2010, 13:48 Uhr
 
Jeremie Be...

Hängt davon ab, ob man Auftraggeber oder Auftragnehmer ist. Solange noch keine Kosten entstanden sind, sollte es einfacher gehen. Ansonsten müssten die Kosten anteilig bezahlt werden. Dasselbe gilt für den Auftragnehmer. Am besten ist es, wenn sich die Sache derart verändert hat, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann.

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