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Muss man bei einer außerordentlichen Feiertagsbezahlung steuerlich beachten?


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ANTWORTEN (6)
02.11.2011, 12:43 Uhr
 
Alex64

Ja.

Fragt sich eben nur, was eigentlich?

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02.11.2011, 13:43 Uhr
 
Heraklit1970

Keine Panik, das wird Ihr Personalbüro regeln. (Was auch immer)

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02.11.2011, 15:18 Uhr
 
TKKG

Nein, muss man nicht! -Bis auf wenige Ausnahmen!

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03.11.2011, 15:43 Uhr
 
jaydee

Na ja, eventuell gelten für die andere Bezahlung auch andere Steuersätze oder Sozialabgaben, aber das kann Dir normalerweise die Personalabteilung oder Dein Steuerberater sagen. So ganz pauschal außer mit "Ja" lässt sich Deine Frage leider nicht beantworten, da dafür mehr Informationen notwendig wären...

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03.11.2011, 19:17 Uhr
 
rüdaas1978

Bis zu einem bestimmten Stundenlohn sind Zuschläge für Wochenend-,Nacht-und Feiertags-Arbeit steuerfrei. Ab einem Stundenlohn von 50 Euro müssen doch Steuern gezahlt werden, aber das trifft wohl auf die meisten von uns nicht zu. Bei einem Stundenlohn zwischen 25 und 50 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden, aber es ist keine Sozialversicherungsfreiheit mehr möglich.

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05.11.2011, 22:21 Uhr
 
Carola Winter

Da muss nichts gesondert beachtet werden. Die Bezahlung fliest ganz normal in die Einkommenssteuererklärung mit ein. Gegebenenfalls sollte Acht darauf gegeben werden, dass man aufgrund der höheren Bezahlung nicht höher eingestuft wird und nach Steuern weniger hat.

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