



wenn Sie ALGII-Empfänger sind auf jeden Fall dem Amt, das Geld wird dann verrechnet. Wenn Sie eine EV abgegeben haben & mit einem Gerichtsvollzieher zu tun haben, müssen Sie den Geldeingang auch melden - aber das hätte dieser Ihnen sicher gesagt.
Bei ALG I weiß ich es nicht.




Bei Hartz IV muss man tatsächlich jeden Geldeingang melden. Wurden von diesem Geld dann Arztrechnungen beglichen, hat es keine Auswirkungen auf die Regelleistung. Kann man das Geld aber frei ausgeben, wird man eine Kürzung in Kauf nehmen müssen. Dabei gilt aber auch die Abstandsregel, mehr wirst du unter dem Strich also doch haben.




Hallo! Ja natürlich musst Du den Erhalt einer solchen Auszahlung melden. Sie gilt als Einkunft. Solltest Du das nicht melden machst Du Dich sogar strafbar! Du hast ja dafür unterschrieben das Du Deiner Mitwirkungspflicht ordnungsgemäss nachkommen wirst.




Als Hartz-IV-Empfänger kann man es der Behörde melden, aber es wird nicht auf die Leistungen angerechnet. Es gab da wohl mal ein Urteil des Bundessozialgerichts, die ein solches Vorgehen als unzumutbare Härte eingestuft hatte. Somit darf man das Geld komplett behalten.