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Nicopfiffu

MUSS man eigentlich einen Postnachsendeantrag stellen, oder ist es einem selbst überlassen?


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ANTWORTEN (6)
10.02.2012, 23:05 Uhr
 
Amos

Nein, muß man nicht. Allerdings werden dann alle Sendungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" an den Absender zurückgesandt. Ich würde auf jeden Fall wichtigen Personen, Ämtern, Banken und ähnlichen Instituten meine neue Adresse mitteilen.

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11.02.2012, 00:22 Uhr
 
ing793

Grundsätzlich ist man selbst dafür verantwortlich, dass einem wichtige Post zugestellt werden kann. Wenn Rechnungen, Mahnbescheide oder sonstige fristgebundene Schreiben mit möglichen Rechtsfolgen Dich deshalb nicht erreichen, weil Du umgezogen bist und Deine neue Adresse nicht zu ermitteln ist, dann haftest Du selber für mögliche Folgen. Man sollte also einen Weg finden, an seine Post zu kommen.

Wenn Du unbedingt vermeiden willst, dass jemand Deine neue Adresse über den Nachsendeantrag erfährt, dann vereinbare mit einer Person Deines Vertrauens, dass die Post zu ihr geschickt wird...

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11.02.2012, 04:36 Uhr
 
Koettel

Nein, du Musst nicht einmal umziehen.

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12.02.2012, 03:40 Uhr
 
Matthis Kraus

Bei einem Umzug, den man ja auch auf der Gemeinde melden muss, veranlasst die Post automatisch einen Nachsendeauftrag. Allerdings gilt der nur ein paar Wochen. Danach geht Post, die immer noch an die alte Adresse gesendet wird, oftmals mit Adressat unbekannt verzogen an den Absender zurück! Also am Besten alle wichtigen Umzugsinformationen frühzeitig bekannt geben.

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13.02.2012, 19:34 Uhr
 
Mathias Mayer

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er nach einem Umzug einen Postnachsendeantrag stellt. Allerdings ist so ein Nachsendeauftrag durchaus nützlich, wenn man nicht jedem Bekannten, jeder Behörde, etc. seine neue Adresse mitteilen will. Insbesondere bei Behörden kann es dann schon mal vorkommen, dass die Recherche der neuen Adresse in Rechnung gestellt wird, was ärgerlich ist.

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15.02.2012, 15:52 Uhr
 
Anna-Lena_DE

Das ist jedem selbst überlassen, ob er einen Postnachsendeauftrag beantragt. Ein MUSS ist es nicht. Man sollte jedoch bedenken, das die Post, wenn man keinen Nachsendeauftrag gestellt hat, nicht automatisch zur neuen Adresse geschickt wird. Der Absender muss also darüber in Kenntnis gesetzt werden, das man umgezogen ist. Dieses gilt dann für die Hausbank, die Krankenkasse und auch der Hausarzt.

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