



Kümmer dich doch einfach mal drum, dass das Zeug in Ordnung, vollständig und nicht abgelaufen ist!
Es ist übrigens Lehrmeinung, dass der Verunfallte zuerst mit seinem eigenen Kram behandelt wird!
Das kann ich für den Ernstfall auch nur empfehlen!
Wenn ihr wirklich mal einen Druckverband o.ä. anlegen müsst, schaut erstmal, ob ihr den Verbandskasten aus dem Auto des Patienten schnappen könnt! Dann braucht ihr euer Zeug nicht neu zu kaufen! (Und rechtlich seit ihr auch auf der sicheren Seite!)




@TKKG
Ich glaube im Ernstfall gibt es wichtigeres als sich Gedanken zu machen wer für die Kosten des Verbandszeugs aufkommt, oder?




Wahrscheinlich wäre es schneller und zielführender gewesen einfach einen neuen Verbandskasten zu kaufen als die Frage hier zu stellen. Nur mal so nebenbei...




Geld ist das Argument mit dem man die meisten Leute überzeugen kann!
Meine Aussage kam wohl nicht so gut rüber darum hier nochmal:
Es ist in deinem eigenen Interesse, wenn du deinen Verbandkasten in Ordnung hälst! (Weil der nächste, der mit seinem Inhalt behandelt wir du selber sein könntest!)




Ein Bußgeld könnte vergeben werden, in der Regel wird sich aber niemand darüber aufregen, weil eigentlich der TÜV bei seiner Kontrolle dafür zuständig ist. Ich denke, dass man insgesamt nichts zu befürchten hätte. Polizisten können hier sehr frei entscheiden.




Von einer Kulanzzeit weiß ich nichts, es kommt in diesem Fall wohl ganz auf das Ermessen des Polizisten an. Ansonsten stimmt es, dass man zahlen muß, wenn das Erste-Hilfe Material nicht mehr aktuell ist. Die Gebühr beträgt laut aktuellem Bußgelgkatalog 10 Euro.




Abgelaufen ist abgelaufen, dafür gibt es keine Kulanzzeit und bei Überschreiten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Dafür aufkommen muss der Halter, denn er hat die Sorgfaltspflicht. Der Spaß kostet 15,00 Euro und gilt als Verwarnung. Da der Verbandskasten beim ADAC oder Baumarkt billiger ist empfiehlt sich der regelmäßige Tausch.