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jogiefrank...

Muss man Gewerbe anmelden, wenn man ausschließlich als Flohmarkthändler sein Geld verdient? Was muss man beachten?


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ANTWORTEN (6)
13.04.2011, 07:08 Uhr
 
Highspeed

Würdest Du Dich trauen diese Frage auch beim Finanzamt, der Gewebeaufsicht oder der IHK zu stellen?

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13.04.2011, 09:00 Uhr
 
hphersel

warum sollte er sich das nicht trauen? Immerhin zeigt die Frage, dass er sich schon mal grundsätzlich mit der Materie auseinander gesetzt hat. Jetzt fehlen nur noch die Feinheiten...

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13.04.2011, 09:16 Uhr
 
Sixpence

Die Gewebeaufsicht ist ausschließlich für den Textilhandel zuständig :-)

Nein, aber im Ernst: wenn das nicht Hobby ist, sondern der Broterwerb, dann ist ein Gewerbeschein bzw. Reisegewerbeschein erforderlich. Die Anmeldung ist einfach, kostet etwa 20 Euro, und dann musst du deine Einnahmen natürlich versteuern. Das müssen aber alle, die Geld verdienen.

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14.04.2011, 17:34 Uhr
 
Ina79

Dann musst du ein Reisegewerbe anmelden. Steuern musst du dann auch zahlen, ganz ohne Bürokratie geht so etwas nie. Du solltest nicht versuchen, den Staat zu betrügen: das würde nicht funktionieren. Da werden nämlich stichprobenartige Kontrollen gemacht.

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16.04.2011, 11:09 Uhr
 
Je4hallo

Wenn du dein Geld wirklich ausschließlich daraus beziehst, dann mußt du auch ein Gewerbe anmelden. Es verhält sich ähnlich wie bei einem Martktstand. Den Gewerbeschein bekomst du beim Gewerbeamt deiner Stadt ausgestellt und auch die Steuernummer, weil du dann gewerbesteuerpflichtig wirst.

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18.04.2011, 20:02 Uhr
 
Harald Brandt

Ja, natürlich muss man dann ein Gewerbe anmelden. Nur wenn man einmalig privaten Besitz auf einem Flohmarkt veräußert, gilt man nicht als Gewerbetreibender und muss den Erlös auch nicht versteuern. Sobald man aber Waren bereits mit dem Ziel einkauft, sie später mit Gewinn weiterzuverkaufen, muss man für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.

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