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LennkaHenker0

Muss man sich in Mietswohnungen nicht auch an Ruhezeiten halten? Mittags von 12 bis 15 Uhr und abends ab 22 Uhr?


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ANTWORTEN (4)
03.12.2011, 21:17 Uhr
 
bh_roth

Ja, siehe hier: sind die Ruhezeiten im Mietrecht ein Teil einer jeder Hausordnung. Im Regelfall gelten hier die allgemeinen Ruhezeiten im Mietrecht, welche der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003 festgelegt hat (BGH V ZB 11/98).

Werden im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine andern Ruhezeiten angeben, so gelten die allgemeinen Ruhezeiten, die der BGH festgelegt hat:

Die Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr, sowie die Abendzeit zwischen 20 bis 7 Uhr gilt hierbei als Ruhezeit. Innerhalb dieser Ruhezeiten sollte die Lärmbelästigung auf die sogenannte Zimmerlautstärke reduzieren. Dies bedeutet, dass die entstehenden Geräusche nicht außerhalb der verschlossenen Wohnung wahrnehmbar sein dürfen.

Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens die Nachtruhe ein zuhalten. An den Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.

Nachlesen kannst du das hier

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04.12.2011, 14:24 Uhr
 
Teresa Köhler

Ja, diese Zeiten sind in Mehrfamilienhäusern bindend. Man muss zwar nicht selbst ruhig sein, aber zumindest soviel Ruhe halten, dass Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Handwerksarbeiten und laute Musik sind in den Zeiträumen nicht gestattet. Große Renovierungsarbeiten sind aber zum Teil ausgenommen.

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05.12.2011, 13:57 Uhr
 
neonobby

Es gibt die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, an die man sich täglich halten muss. Zudem gibt es, wenn ich mich nicht irre, die Mittagspause am Sonntag, wobei diese auch nur von 13 bis 15 Uhr geht. Eine Mittagspause an den übrigen Tagen gibt es definitiv nicht!

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05.12.2011, 20:20 Uhr
 
Gertrud1959

Es gibt diese Zeiten, die ein harmonisches Zusammenleben mehrerer Wohnparteien möglich machen sollen. Dies bedeutet, dass der Geräuschpegel zu diesen Zeiten nur noch in Zimmerlautstärke sein darf. So ist z.B. nächtliches Duschen, Waschmaschine starten etc. verboten.

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