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brandy29083

Nach der Geburt meines Kindes über ich keine versicherungspflichtige Tätigkeit aus. Wie kann ich trotzdem in die Rentenkasse einzahlen?


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ANTWORTEN (4)
11.05.2011, 05:17 Uhr
 
starmax

Im Mutterjahr läuft das als Ausfallzeit weiter. Höherversicherung ist aber sicher möglich.Mehr dazu

Auskunft gibt auch die BfA, Berlin.

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11.05.2011, 14:20 Uhr
 
serafine

in den ersten 3 lebensjahren deines kindes werden der mutter 0,75 entgeltpunkte in das rentenkonto eingetragen. das entspricht ca. 75% des durchschnittlichen verdienstes. ihr könnt auch die kindererziehungszeit dem vater zuordnen. müßt ihr bei eurem rententräger beantragen. BfA heißt jetzt Rentenversicherung Bund. es gibt aber noch andere rententräger.wenn du tatsächlich was einzahlen möchtest,dann

schick einen formlosen antrag auf freiwillige versicherung an deinen rententräger.

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11.05.2011, 20:57 Uhr
 
Michael Bauer

Wenn Du freiwillig in die Rentenkasse einzahlen möchtes, kannst Du das natürlich tun. Am Besten stellst Du dazu einen Antrag bei der Rentenversicherungsanstalt, bei der Du vor der Geburt Deines Kindes versichert warst. Meist erfolgt die Rentenversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung...

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13.05.2011, 13:10 Uhr
 
Volkessen1234

Wenn du das entsprechende Geld übrig hast, gibt es die Möglichkeit, freiwillige Beitragszahlungen zu leisten. Auch werden dann deine Erziehungszeiten für die Rente berücksichtigt, zudem gibt es private Sparpläne, die steuerlich absetzbar sind, da musst du mal deine Bank nach fragen.

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