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Paradoxum

Nachzahlungen vom Amt bei erfolgreichen Widerspruchsbescheid ( Alg 2)

Hallo ! - Wie weit zurück muß die Arge Nachzahlungen leisten,wenn ein Antragsteller in Sache Mietzins und Nebenkosten im Widerspruchsverfahren erfolgreich war ?

Wo findet man ein Aktenzeichen dazu ? Danke !


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ANTWORTEN (2)
08.07.2010, 07:58 Uhr
 
starmax

Das ergibt sich doch aus dem Grund der Klage sowie dem Urteil.

Dem Widerspruchsverfahren liegt doch ein Bescheid der Behörde zu Grunde -und der ist ungültig! Und ein Antrag von Dir.

Ich glaube nicht, daß dieser darüber hinaus eine rückwirkende Wirkung haben kann.

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09.07.2010, 08:57 Uhr
 
nethippi

Der Widerspruch bezieht sich nur auf den einen Bescheid, dem widersprochen wurde. Es git dennoch die Möglichkeit, zustehendes Geld für die Vergangenheit zu bekommen. Dazu muss man einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Darin kann man alle bisher rechtskräftig gewordenen Bescheide überprüfen lassen. Dies geht bis maximal 4 Jahre rückwirkend. Allerdings wird nur bis zu dem Tag geprüft, an dem die geltende Rechtsprechung begann, also der Tag des Urteils vom Bundessozialgericht oder Landessozialgericht . Da ich hier nicht alles komplett erklären kann, Hilfe suchen. Entweder über eine Erwerbsloseninitiative oder über einen Anwalt.

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