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Nötigung

Mein Auftraggeber versucht mich um mein Geld zu prellen

Nach Recherche musste ich feststellen das der Herr einschlägig bekannt ist und sich auch die Staatsanwaltschaft mit ihm beschäftigt. Um meiner Forderung Nachdruck zu verleihen möchte ich andeuten die von mir gesammelten Informationen aus dem Internet in Verbindung mit seiner neuen Fa. zu bringen. Strafbar?


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ANTWORTEN (2)
04.02.2011, 17:02 Uhr
 
starmax

Nö, wenn es beweisbar ist. Aber sinnlos, denn eine Kuh, die man schlachtet (bzw. vom Geldverdienen abschneidet), gibt keine Milch mehr. Da ist etwas Pfifffigeres gefordert...

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04.02.2011, 17:55 Uhr
 
Highspeed

Hast Du schon geliefert?

Wenn nicht, Vorkasse.

Wenn doch, was erwartet er noch von Dir? Hat er noch Forderungen Dir gegenüber?

Erst ausführen, wenn bezahlt wurde.

Das mit den Infos aus'm Internet ist kritisch, weil Du die Infos beweisen musst, sonst ist es Verleumdung.

Ansonsten, eine tote Kuh gibt keine Milch. Vergiss den Auftraggeber und kümmere Dich direkt um seine Kunden.

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