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Gast 60695

ob mein Kündigungsschreiben stimmt

hi ich befinde mich zurzeit in ausbildung habe gekündigt u die kündiung am 01.04.2013 abgeschickt vertraglich habe ich eine kündigungsfrist von 4 wochen habe in die Kündigung reingeschrieben

hiermit kündige ich den Ausbildungsvertrag, den ich am 20.09.2012 mit Ihnen geschlossen habe, unter Einhaltung der vertraglichen Frist von vier Wochen zum 01.04.2013.

Bin mir nicht sicher ob es so stimmt


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ANTWORTEN (8)
04.04.2013, 20:43 Uhr
 
bh_roth

Definitiv ist die Kündigung zum 01.04.2013 nicht wirksam. Damit hältst du die Kündigungsfrist nicht ein.

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04.04.2013, 21:13 Uhr
 
TschiTschi

Außer der Tatsache, dass die Kündigung ungültig ist, weil Du als Termin das Datum IN 4 Wochen angeben musst, musst Du auch einen trifftigen Grund haben (z.B. weil Du in einen anderen Beruf wechseln willst). D.h. Du musst Dir darüber im klaren sein, dass Du Deinen bisher erlernten Beruf nicht nochmals in einem anderen Betrieb lernen kannst. Ansonsten sollte Dir auch beusst sein, dass Dein Unternehmen Schadensersatz von Dir verlangen kann. Vielleicht solltest Du erst einmal mit der IHK/ HWK reden, bevor Du einen solchen Schritt gehst!

Weiter Infos findest Du hier und im Unterricht der Berufsschule!!

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04.04.2013, 21:18 Uhr
 
konfusius

@Gast60695: Du bist also auch wieder so ein Arschloch, das der ehrliche Steuerzahler finanzieren muss. Veruche es mal mit Pudding an die Wand nageln.

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05.04.2013, 06:15 Uhr
 
Eichenlaub

Konfusius: vielleicht möchte er einfach nur den Betrieb wechseln, wobei ich in dem Fall einen Aufhebungsvertrag empfehlen würde (allerdings muss da der Betrieb zustimmen, man sichert sich allerdings gegen Schadensersatzansprüche etc pp. ab).

Vielleicht hat der Gast XYZ auch einfach nur gemerkt, dass diese Ausbildung nicht zu ihm passt. Es gäbe viele Gründe und nicht nur den einen von dir angedeuteten. Also bitte nicht vorschnell urteilen.

Kontakt zur IHK/ HK/ AK/ wasauchimmerfüreinekammer ist ebenfalls von mir zu empfehlen und dann mal schauen.

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05.04.2013, 07:24 Uhr
 
Rocktan

Um zu kündigen muss man keinen Grund haben, das kann man auch ganz einfach grundlos tun.

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05.04.2013, 07:35 Uhr
 
Eichenlaub

Rocktan: schaue mal hier unter angegeben Link nach...

http://Kündigung nach der Probezeit

Damit du wenigstens ein wenig Wissen aneignest. bzw den versuch unternehmen kannst.

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05.04.2013, 07:35 Uhr
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