Ich Habe die Gebühr von 96 Euro gezahlt, damit ich weiteren Mahnkosten entgehen kann.
Meine Frage ist nun: Bin ich nach der ersten Zahlung dazu verpflichtet bzw. habe ich durch die erste Zahlung das Vertragsverhältnis anerkannt, oder kann ich ohne weiteres die Zahlung im nächsten Jahr auslassen, da der Vertrag ja nie zustande kam bzw. doch rechtswidrig ist.




Hi,
soweit ich die rechtsprechung kenne, hast Du durch die Zahlung den Vertrag anerkannt. Dann musst Du auch das 2. Jahr zahlen. Also schnell kündigen, am besten per Einschreiben mit Rückschein!