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Ich Habe die Gebühr von 96 Euro gezahlt, damit ich weiteren Mahnkosten entgehen kann.

Meine Frage ist nun: Bin ich nach der ersten Zahlung dazu verpflichtet bzw. habe ich durch die erste Zahlung das Vertragsverhältnis anerkannt, oder kann ich ohne weiteres die Zahlung im nächsten Jahr auslassen, da der Vertrag ja nie zustande kam bzw. doch rechtswidrig ist.


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ANTWORTEN (2)
01.12.2011, 07:58 Uhr
 
NaCl

Hi,

soweit ich die rechtsprechung kenne, hast Du durch die Zahlung den Vertrag anerkannt. Dann musst Du auch das 2. Jahr zahlen. Also schnell kündigen, am besten per Einschreiben mit Rückschein!

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01.12.2011, 11:02 Uhr
 
netter_fahrer

Schon die 1. Rate zu zahlen war falsch. Durch eine Zahlung alleine kommt kein Einverständnis zustande, wenn es sich um einen untergeschobbenen, also ungültigen Vertrag handelt. Das wurde schon 2009 und 2010 gerichtlich bestätigt! Nichts bezahlen und das hier lesen und das auch!

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