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Sina Simon

Pfändbares Einkommen - was ist das den eigentlich???

Kann mir mal bitte jemand erklären, was ich mir unter "pfändbarem Einkommen" vorstellen muss? Danke!


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ANTWORTEN (4)
20.10.2010, 01:11 Uhr
 
sokomo

Wen man seine Schulden nicht bezahlt. Hat der Gläubiger das Recht einen Pfändungstitel auf das Einkommen und Vermögen des Schuldners zu erwirken.

Dabei hat der Gesetgeber aber vorgesehen, dass dem Schuldner ein gewisser Betrag im Monat (Pfändungsfreibetrag) zum Leben bleibt. Dieser Pfändungsfreibetrag ist immer unterschiedlich und richtet sich nach der Pfändungstabelle. Alles was über diesen Betrag liegt kann gepfändet werden und ist somit ein "Pfändbares Einkommen".

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20.10.2010, 07:43 Uhr
 
starmax

Das Gegenteil vom nicht pfändbaren Einkommen (monatliche Einkünfte zum Bestreiten des Lebensunterhaltes, zwischen ca. 950 und 1100 Euro unpfändbar).

Vorsicht! Werden Lohn-/Gehaltsbestandteile beim Arbeitgeber als sog. Drittschuldner gepfändet, führt dies meist zur Kündigung - die monatliche exakte Berechnung (der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger dafür) ist den Personalabteilungen zu aufwändig.

Motto: Wer seine Finanzen nicht im Griff hat, ist bei uns ungeeignet...

Meine gut verdienende Exfrau hat nach anfänglicher Totalverweigerung (angeblich kein Geld) innerhalb von Tagen a l l e Gerichtsschulden (ca. 10.000 Euro) bezahlt, als ich ihr den Gerichtsvollzieher in die Firma schickte. Plötzlich bekam sie Geld "von dritter Seite", schrieb der Anwalt...

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22.10.2010, 15:37 Uhr
 
TechnoMarc

Das ist der Betrag, der von einem Einkommen gepfändet werden kann. Schließlich darf das Existenzminimum nicht angetastet werden, genauso wie Unterhaltsansprüche von abhängigen Personen, wie etwa Kindern, Ehepartnern oder Eltern gewahrt werden müssen.

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23.10.2010, 15:46 Uhr
 
Mr.President

Das heißt, dass man es wegnehmen kann, um damit deine Schulden auszugleichen. Wenn du bei mehreren Schuldnern Geld schuldeest kann der Gerichtsvollzieher dir so viel wegnehmen, bis du nur noch das mindesteinkommen für dich hast. alles was unter der grundsicherung liegt ist damit nicht pfändbar.

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