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Claudy3

Radarabstandsmessung auf der Autobahn

Bei meiner Schwester wurde auf der Autobahn eine Abstandsmess. von einer Brücke durchgeführt, die einen zu geringen Abstand ergab. Sie soll ein Bußgeld von 160 € zahlen und einen Monat Fahrverbot bekommen. direkt vor der Brücke ist ein Fahrzeug vor ihr eingeschert . Sie konnte den Abstand vor der Messung nicht vergrößern. Die zulässige Geschwindigkeit hat sie nicht überschritten, im Gegenteil, sie ist sogar langsamer gefahren. Was soll sie tun?


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ANTWORTEN (7)
23.11.2010, 12:22 Uhr
 
Highspeed

Mit einem Anwalt sprechen.

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23.11.2010, 12:50 Uhr
 
StechusKaktus

@highspeed: Danke für deinen "Heraklit"

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23.11.2010, 16:18 Uhr
 
starmax

@kaktus- Klasse, touché!!! Hier hat der gute Higspeed wirklich (unbewußt?) heraklitisiert.

Meine Antwort: Einspruch einlegen, vor Gericht Situation schildern. Aber: Wenn Bildmaterial oder Polizisten vom Gegenteil zeugen, wird sie verlieren.

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23.11.2010, 19:40 Uhr
 
Highspeed

Wie soll man beweisen können, dass der Andere die Schuld trägt? Gibt es ein Video?

Also, mit dem Anwalt sprechen. Der wird einem schon erklären, dass die Situation recht ausweglos ist. Dem Anwalt wird man glauben, denn der will Geld haben. Wenn wir das hier schreiben hat es kaum Wert.

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24.11.2010, 11:00 Uhr
 
Weinges

Es ist gut, dass es viele gescheite Leute mit sinnvollen Antworten gibt. Ein Körnchen Wahrheit findet man überall. Der Rat, zu einem Anwalt zu gehen, ist wohl richtig. Sie sollten sich einen solchen über www.Verkehrsanwälte.de in Ihrer Nähe suchen. Nur der Anwalt kann die Akte einsehen und das Video, das im Zusammenhang mit der Abstandsmessung gemacht wird, anfordern und einsehen. Sollte es stimmen, dass vorher der Abstand unschuldig verkürzt wurde, wird ein Einspruch zur Aufhebing des Bußgeldbescheides führen. Achtung es gibt eine 2 Wochenfrist für den Einspruch. Bei erfolgreichem Einspruch sollte die Staatskasse die Anwaltskosten tragen. Ansonsten fragen Sie den Anwalt vorher, was seine Tätigkeit kostet.. Belastend sind in diesem Zusammenhang weniger die 150 EUR des Bußgeldes, denn die eingetragenen Punkte im Verkehrsregister.

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24.11.2010, 11:20 Uhr
 
sternenfae...

Mein Tip: mehr Abstand halten in Zukunft.

Das mit dem einscherenden Fahrzeugen wird oft vorgebracht bei Abstandsverletzungen. Zu den Fotos gibt es deshalb auch ein Video zur Beweissicherung. In der Regel wird das Video vor Veranlassung des Bussgeldes ordentlich geprueft?

Das Video darf ein von dir beauftragter Rechtsanwalt einsehen.

Die Kosten fuer den Anwalt werden sehr viel hoeher als das genannte Bussgeld werden ...

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24.11.2010, 13:09 Uhr
 
hatho

Die Antwort "zum Anwalt gehen" ist die EINZIG vernünftige:

1. Es gibt im Verfahrensrecht zum Bußgeldbescheid und ggf. im Prozeß einen Haufen Fallstricke, über die die meisten Nichtjuristen stolpern, bzw. eine Menge Verfahrenstricks, die Nichtjuristen nicht kennen.

2. Für die Geschwindigkeits-/ Abstandsmessung und die Videoaufnahme hat die Polizei eine Menge Vorschriften zu beachten, sonst sind die Aufnahmen nicht verwertbar. Diese Vorschriften kennt der Anwalt, Sie kennen sie offenbar nicht.

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