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Amos

Radarkontrolle bei Motorrädern

Wenn ein Motorradfahrer in einer Radarkontrolle geblitzt wird: wie wird der Fahrer ermittelt? Er trägt einen Helm und das Motorrad hat vorne kein Nummerschild. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?


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ANTWORTEN (8)
03.07.2012, 08:56 Uhr
 
Oberguru

Häufig genug stehen heutzutage schon zwei Kameras da, eine für vorne, eine für hinten. Manchmal wird auch nicht nur geblitzt, sondern auch herausgewunken. Wenn nicht herausgewunken wird, und der Halter den Fahrer nicht nennen kann oder nicht will, kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Je nach Schwere des Falles kann auch eine Hausdurchsuchung angeordnet werden, und wenn dann auch noch die Motorradklamotten zum Foto passen hast du schon arge Probleme, das dir noch jemand glaubt, du wärst es nicht gewesen.

Du kannst auch einfach Glück haben, das nicht herausgewunken wird, nur eine Frontkamera installiert ist und auch niemand im Auto sitzt und aufpasst und das Kennzeichen notiert. Dann passiert halt nix.

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03.07.2012, 10:28 Uhr
 
bh_roth

Es gibt Kameras, die können blitzschnell vom Operator in die Gegenrichtung gedreht werden, und so kann ein Mopped auch von hinten aufgenommen werden. Glück hat man, wenn auf der Autobahn geblitzt wird, die Blitzer sind mit 99% Frontkameras. Geräte, die gleichzeitig in beide Richtungen fotografieren, habe ich ehrlich gesagt noch keine gesehen, was aber nicht heißt, dass es sie nicht gibt. In D muss, aus Gründen der Beweissicherung, von vorn geblitzt werden, nur in Ausnahmefällen ist es von hinten zulässig (wie in meinem Beispiel).

Vielleicht noch eben über den Zaun geschaut:

In Österreich waren aus Gründen des Datenschutzes nur Aufnahmen von hinten erlaubt, hier wird aber gerade EU-Recht umgesetzt, und die stationären Kasten umgedreht.

In Frankreich wird nur von vorn geblitzt, aber im Falle eines erfassten Motorrades liegen ein paar hundert Meter weiter Motorradpolizisten auf der Lauer. Und auf der Autobahn wird schnell mal eben eine Péage dichtgemacht, um das Mopped zu stoppen.

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03.07.2012, 11:14 Uhr
 
Amos

@bh: seit ca. 15 Jahren gibt es auf der Tauernautobahn auf dem Mittelstreifen einen Blitzer, der ggf. die schönsten Photos von Dir macht. Von vorne. Kurz hinter Salzburg, vor einer Brücke. Achte mal darauf!

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03.07.2012, 12:34 Uhr
 
bh_roth

@Amos: ich habe keinen Grund, an deiner Beobachtung zu zweifeln, aber so war die Rechtsprechung in Österreich. deshalb hat es auch so lange gedauert, bis jetzt alle Blitzer auf "EU-Recht" umgestellt sind. Das österreichische Datenschutzgesetz war im Weg. Ich weiß es nicht, aber ich traue den Österreichern zu, dass mit diesem Blitzer nur ausländische Fahrer verfolgt werden durften. Die Grenznähe würde dafür sprechen. Und die teilweise "verquere" Rechtsprechung in Österreich sowieso. Da könnte ich dir ein paar Stories erzählen. Aber das wäre ein anderer Thread

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06.07.2012, 10:41 Uhr
 
olyssess

Als kommunaler Mitarbeiter des Ordnungsamtes: Unter Umständen wurde das Kennzeichen bei der Messung notiert. Trotz Helm wird meisst zuerst ein Passbildvergleich vorgenommen. Dazu wird bei der letzten Behörde, bei der ein Bundespersonalausweis oder ähnliches Papier beantragt wurde eine Passbildkopie angefordert. Die Qualität der aktuell von uns eingesetzten Kamera (Robot Speedophot digital) reicht in den meissten Fällen vollkommen aus um ein positives Ermittlungsergebnis zu erreichen.

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06.07.2012, 10:58 Uhr
 
Amos

Wenn ich einen Vollhelm mit verspiegeltem Visier trage, frage ich mich: mit welchem Photo sollen da Vergleiche angestellt werden? Mit 80 Mio. Deutscher abzgl. der Kinder, die keinen Ausweis haben? Zzgl. aller anderen Motorradfahrer aus anderen Ländern? Mit Verlaub: das ist doch Kokolores: entweder ich habe das Kennzeichen oder das Bonbon ist gelutscht!

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06.07.2012, 11:01 Uhr
 
bh_roth

@olyssess: Völlig lächerlich. Wenn ich mit meinem Mopped unterwegs bin, trage ich Sonnenbrille und dunkles Visier mit Integralhelm, und eine Bullson-Jacke, die keine Rückschlüsse auf die Statur zulässt. Da gibt es selbst für forensische Osteologie zuwenig sichtbare Gesichtsteile, um einem Fahrer seine Täterschaft 100% nachzuweisen. Was passiert, ist, dass sinnlos erst mal Steuergelder für die Nachforschung ausgegeben werden, und dann doch eingestellt werden muss.

Da hat selbst ein kommunaler Wichtigtuer, nach A5 bezahlt, keine weiteren Möglichkeiten.

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06.07.2012, 11:16 Uhr
 
olyssess

@Amos: Von einem verspiegelten Visier war in der Frage keine Rede.(br)

@Büstenhalter: Genausowenig von einer Sonnenbrille.(br)

Es wurde nach einer "Möglichkeit der Ermittlung" gefragt. Voraussetzung dafür, das überhaupt ermittelt wird, ist das notierte Kennzeichen - das darf man als Bedingung ansehen und sah ich als allseits bekannt an.(br)

Und OffTopic: Aggressive Grundtöne gegen kommunale Mitarbeiter sind mir gleichgültig. Ich bin (neu) hier angemeldet, weil ich das Grundprinzip der Community mag. Man stellt eine Frage und man bekommt eine Antwort.

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