Meine Nachbarin hat im letzten Jahr, als es teilweise sehr warm war, bereits morgens um 5 (fünf!) Uhr angefangen, ihren Rasen von 2500 qm zu mähen. Ist das rechtlich zulässig?




Nein. Das darf sie erst ab 6 Uhr, weil die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 liegt. Mit einem mechanischen Handmäher sähe das allerdings anders aus.




Der Betrieb von Rasenmähern ist den einen Quellen nach an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig unzulässig. Andere Quellen sprechen von Nutzungszeiten von 9 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 17 Uhr werktags.
Ausgenommen davon sind leise Rasenmäher. ich weiß jetzt nicht den genauen db/A-Wert, aber einige Elektro-Rasenmäher fallen unter den Begriff "leise Rasenmäher", die können ab 07:00, auch am Samstag, in Betrieb genommen werden(grün-blaues EU-Umweltzeichen) .
Eines kann daher mit Sicherheit angenommen werden: Um 05:00 werktags mit einem Benzinmäher ist sowas von verboten.




Die gesetzliche Nachtruhe gilt bundesweit. Die Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 mag Ländersache sein. Bei uns in Hessen ist sie irgendwann klammheimlich abgeschafft worden.