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Mirffer12

Reicht es einem neuen Arbeitgeber die Versicherungsnummer zu geben, oder muss man unbedingt den Sozialversicherungsausweis vorlegen?


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ANTWORTEN (4)
11.11.2011, 00:33 Uhr
 
ing793

Da gibt es keine klare Antwort.

Ich selber habe diesen Ausweis noch nie vorzeigen müssen, aber ich arbeite in einer Position, bei der es selten Schwarzarbeit gibt.

Bei gewerblichen Mitarbeitern könnte es je nach Betrieb anders sein.

Insbesondere auf dem Bau und in der Fleischverarbeitung (oder in ähnlichen Unternehmen, bei denen Subuntrnehmer and Sub-Subs und die an Sub-Sub-Subs weitergeben, um Schwarzarbeit zu verschleiern) wird es in der Regel anders sein

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14.11.2011, 12:22 Uhr
 
MöHansel

Mein aktueller Arbeitgeber hat sich mit der Sozialversicherungsnummer zufrieden gegeben. Aber ich denke, das variiert. Soweit ich weiß, ist es nämlich die Pflicht des Arbeitgebers, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Bis 2009 gab es ja in bestimmten Jobs sogar eine Mitführungspflicht.

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15.11.2011, 10:34 Uhr
 
Jannis Fuchs

ich musste noch nie den ausweis vorlgegen, sondern es hat immer gereicht, wenn ich die nummer im personalbogen eingetragen habe. allerdings sind bestimmte berufsgruppen wie zum beispiel bauarbeiter ja verpflichtet, den ausweis immer mitzuführen - vielleicht lassen sich die arbeitgeber den dann auch schon bei der einstellung zeigen.

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29.11.2011, 00:05 Uhr
 
Hans Wolff

Im Normalfall reicht es aus, wenn die Sozialversicherungsnummer angegeben wird. Verlangt der Arbeitgeber aber die Vorlage des Ausweises, dann mußt du den auch vorlegen. Im Baugewerbe ist es z. B. auch üblich, dass der dann kopiert wird und in der Personalakte abgelegt wird.

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