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Heinzerich

Reichweite einer Bankvollmacht

Eine bevollmächtigte Person möchte aus bestimmten, hier nicht erläuterbaren, Gründen eine Kontoauflösung mit Transfer eines Sparguthabens auf eine andere Bank vornehmen. Die kontoführende Bank verweigert der bevollmächtigten Person die Vornahme des Transfers mit der Begründung der steuerlichen Behandlung des Guthabens. Frage: Kann die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber bzw. der verlängerte Arm nämlich die bevollmächtigte Person einfach nicht mehr über das Guthaben frei verfügen?


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ANTWORTEN (5)
12.10.2010, 12:19 Uhr
 
Amos

Warum kann der Kontoinhaber diese Transaktion nicht selbst vornehmen? Merkwürdig! Selbstverständlich wird eine Bank der Kontoauflösung und Übertragung auf eine andere Bank zustimmen, wenn alles rechtens ist.

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12.10.2010, 12:27 Uhr
 
Highspeed

Es muss ja nicht alles auf ein mal übertragen werden.

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12.10.2010, 14:19 Uhr
 
sokomo

Sorry! Deine Frage ist zu allgemein und vage um sie wirklich beantworten zu können.

Der Umfang der Bankvollmacht wird durch die internen Bestimmungen einer Bank eingeschränkt. Untersagt sind meistens:

- Mehr als 2 Bevollmächtigten

- Die Auflösung von Konten

- Kreditaufnahmen

- Die Erteilung von Untervollmachten

- Hoch spekulative Geschäfte

Deinen Fall kann man aufgrund der Faktenlagen nicht beurteilen. Aber die Bank hat anscheinden triftige Gründe der bevollmächtigten Person zu mißtrauen.

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12.10.2010, 17:50 Uhr
 
Tucan

Bei einer Bankvollmacht ist die Eröffnung unddie Kontolöschung durch den Bevollmächtigten ausgeschlossen.

Eine Überweisung des Betrages bis zu einer Mindestsumme die auf dem Konto verbleiben muss - dieses ist von Bank zu Bank unterschiedlich - muß aber möglich sein sonst würde die Kontovollmacht ja nichts nützen.

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13.10.2010, 19:32 Uhr
 
Heraklit1970

Also wenn die Bank Bedenken bezüglich einer Steuerrechtlichen Straftat hat, kann sie gewisse Transaktionen durchaus verweigern...

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