. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 

Rente im Gefängnis

Wenn ein zu lebenslänglich verurteilter seinen Rentenbeginn im Gefängnis hat, bekommt er diese dann in voller Höhe ausgezahlt, und steht sie zu seiner freien Verfügung? Oder werden Prozesskosten, eventuelle Schadensleistungen von der Rente abgezogen? Oder bekommt er nur einen Teilbetrag ausgezahlt, und die Restsumme bei der Entlassung?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
17.11.2011, 09:30 Uhr
 
Yasser

Von der Rente werden Unterhaltskosten abgezogen. Ausgezahlt wird gar nichts , weil es kein Geld im Knast gibt. esgibt eine Einkaufspauschale pro Monat mehr nicht. da ein Lebenslänglicher wahrscheinlich arbeiten wird, erarbeitet er sich so die Pauschale.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
17.11.2011, 09:31 Uhr
 
bh_roth

Ganz sicher ist, dass Schadenersatzzahlungen, Prozesskosten und Ähnliches von deinen laufenden Einkünften abgezogen werden. Bei einer lebenslangen Strafe kannst du bei den Prozesskosten locker vom mittleren 5-stelligen Bereich ausgehen. Bei der Rente weiß ich es nicht, beziehst du aber eine Pension, d.h. der Staat zahlt deine Rente, kann es sogar sein, dass du durch die Verurteilung deine Pensionsansprüche ganz verlierst, oder die Pension wird als Strafmassnahme gekürzt. Du kannst dich da auch nicht darauf berufen, dass Doppelbestrafung verboten ist.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
17.11.2011, 10:02 Uhr
 
bh_roth

@yasser, deine Aussage, dass es im Knast kein Geld gibt, ist nicht richtig. Es kann ja niemand zum Arbeiten gezwungen werden. damit hätte derjenige ja auch keine Einkünfte. Richtig ist, dass der Gefangene kein Bargeld in die Hand bekommt – aus verständlichen Gründen. Die Angehörigen können aber auf ein Konto, welches der Gefangene automatisch hat, wovon er z.B. seinen geliehenen Fernsehapparat bezahlt, regelmäßig Geld einzahlen. Über dieses Geld kann er dann verfügen, z.B. für Einkäufe im knasteigenen Shop oder um sich dafür Rasierapparat oder Fernseher oder ähnliches zu kaufen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
17.11.2011, 10:07 Uhr
 
Yasser

Das stimmt, aber nicht unbegrenzt. Wenn ich 200 € einzahle, dann darf derjenige für soviel Geld einkaufen, wie es von Knast zu Knast üblich ist. Ich weiß das sehr genau

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
17.11.2011, 14:08 Uhr
 
khs44

Scheinen hier alles Knastbrüder zu sein. Ich weiß das nämlich NICHT!!

Die Frage an die Rentenversicherung zu stellen, wäre eine Möglichkeit!!

Antwort bewerten » rating (11 Bewertungen) Beitrag melden
20.11.2011, 08:09 Uhr
 
MarthaMuse

Ysser, arbeiten muss einer, der Rente bezieht, in der Haft nicht mehr; wäre er arbeitsfähig, würde er keine Rente bekommen. Aber ein Häftling muss von seinem Geld auch durchaus den Haftaufenthalt bezahlen, neben den Prozesskosten.

Also wird er tatsächlich nur das JVA-übliche Taschengeld haben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN