Ist Ehebruch im Fasching ein Scheidungsgrund?
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EILT!!
Bitte nur ernst gemeinte Antworten.




Ehebruch ist meine Wissens kein Scheidungsgrund mehr.
"In Deutschland gilt Ehebruch zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) [3]. Jedoch wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 (1. StrRG) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Von Gegnern der Abschaffung war die Strafandrohung für Ehebruch mit der "sittenprägenden und sittenerhaltenden Wirkung" begründet worden.[4][5] Auch ist seit dem Wegfall des Verschuldensprinzips zum 1. Juli 1977 (1. EheRG) Ehebruch allein kein hinreichender Scheidungsgrund mehr; vielmehr wird auf die Zerrüttung der Ehe abgestellt." Zitat Ende




Man kann sich sogar vollkommen grundlos scheiden lassen. Man muss ein Jahr getrennt leben und angeben, die Ehe ist zerrüttet. Dazu fällt mir ein Zitat von Kishon ein: "Die grösste Strafe für eine Frau ist ein guter Ehemann, weil den kann sie nicht ohne schlechtes Gewissen verlassen. "