. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
JannissMann3

Sind die Ausdrucke meiner Kontoübersicht am Computer bei Behörden genauso gültig wie richtige Kontoauszüge vom Kontoauszugsdrucker?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
20.09.2011, 16:53 Uhr
 
MaG666

Ich bin jetzt mal spasseshalber bei meiner Kontoübersicht auf Druckansicht gegangen und siehe da, unten links steht: "Dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich". Von daher würde ich mal sagen, nein. Die können einfach zu leicht per Bildbearbeitungsprogramm manipuliert werden. Soweit ich weiss, werden solche Ausdrucke auch nicht vom Finanzamt akzeptiert. Von daher sollte man Kontoauszüge immer aufheben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
20.09.2011, 17:46 Uhr
 
ing793

sie sind genauso rechtsverbindlich wie die Auszüge aus dem Kontoauszugsdrucker - nämlich gar nicht.

Beide Versionen liefern aber einen "Beweis des ersten Anscheins" und wurden bei allen Behörden, mit denen ich bisher zu tun hatte, anstandslos akzeptiert.

Bei Online-Banken kriege ich zum Beispiel überhaupt keine Originalauszüge, stattdessen eine pdf-Datei, die ich mir ausdrucke.

Sollte einmal ein wirklich rechtsverbindliches Dokument erforderlich sein, muss die Bank das wohl separat ausstellen (was ich in meinem ganzen Leben noch nicht gebraucht habe)

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
23.09.2011, 13:03 Uhr
 
Zauberfee

Nein, leider nicht.. Denn die Ausdrucke könnten manipuliert sein. Eine Kopie eines digitalen Kontoauszuges allerdings kann digital eingereicht werden, das gilt dann als gleichwertiger Auszug. Die Dateiform muss aber korrekt sein. Mein Bank versuchte es mal mit exeldateien, das konnte nicht gut gehen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.09.2011, 22:56 Uhr
 
Chrischer

inzwischen haben sich das finanzamt und andere behörden dem trend zum papierlosen banking angeschlossen und akzeptieren in der regel die online-ausdrucke. gerade direktbanken bieten ja auch gar nichts anderes an. allerdings sind sie berechtigt, die originalen auszüge anzufordern - im ernstfall mus man also kostenpflichtig welche bei seiner bank bestellen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN