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Kiaralalla

Sind einem als Fahrgast bei einem Zugstreik eigentlich komplett die Hände gebunden? Kennt sich da jemand rechtlich aus?


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ANTWORTEN (3)
06.09.2011, 08:05 Uhr
 
Horsti_alert

Ja, die Hände sind in der Beziehung gebunden, dass man kein Recht hat befördert zu werden; zumindest nicht wie man es geplant hatte. Man kann allerdings durchaus Ersatztransporte verlangen oder wenigstens Entschädigungen erreichen. Kommt auf den Fall an. Am besten einfach mal versuchen.

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07.09.2011, 17:50 Uhr
 
McQuadrad

Damit mußt Du wohl leben. Aus diesem Grund werden die Streiks ja auch meist vorher angekündigt, damit sich der Fahrgast darauf einstellen kann. Theoretisch könnte Dich Dein Arbeitgeber sogar abmahnen, wenn Du auf Grund dieses Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommst.

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09.09.2011, 12:09 Uhr
 
UwKung56

Nein deine Hände sind nicht gebunden, du kannst selbstverständlich dein Geld für das Ticket zurückverlangen, dafür ist meist noch nicht einmal ein Rechtsweg nötig, sondern das kannst du ganz einfach über den servicebereich der Bahn machen. Allerdings weiß ich nicht wie das bei anderen Unternehmen wie metronom ist, da hab ich noch keine Erfahrungen.

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