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Jannis Fuchs

Sind gestaffelte Kündigungsfristen von Mietwohnungen überhaupt noch zulässig?

Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass die Fristen nur für den Vermieter gestaffelt sind - in unserem Vertrag ist aber auf für uns Mieter eine Staffelung enthalten. Ist das rechtens?


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ANTWORTEN (6)
17.09.2010, 17:21 Uhr
 
Klabautermann

Nein.

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17.09.2010, 19:45 Uhr
 
FrankePOTTA2

Soweit ich weiß, beträgt die Kündigungsfrist für Mieter immer 3 Monate, egal was im Mietvertrag steht. Da hat es eine Gesetzesänderung gegeben, die auch für ältere Mietverträge gilt. Auf http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html ist das ziemlich gut erklärt.

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17.09.2010, 20:53 Uhr
 
Klabautermann

Ja, FrankePOTTA2, genau so, wie Sie das beschreiben, ist das auch.

Fragesteller: Denken Sie daran, die Kündigung muss schriftlich erfolgen; sie muss am dritten Werktag eines Monats eingehen, um dann zum Ende des übernächsten Monats den Mietvertrag zu beenden. Ein Samstag gilt nicht als Werktag.

Wählen Sie ein Einschreiben, um die Kündigung und deren rechtzeitigen Zugang nachweisen zu können.

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19.09.2010, 19:34 Uhr
 
KroshkaMaya

Soviel ich weiß gibts die gestaffelten Kündigungsfristen seit einigen Jahren nicht mehr, sondern es gilt einheitlich: 3 Monate Kündigunsgfrist für die Mietwohnung. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, frag doch mal beim Mieterbund: www.mieterbund.de

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19.09.2010, 20:59 Uhr
 
Nico Brandt

Nein, die sind nicht mehr gültig, das wurde gesetzlich überholt. Nunmehr besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Auch alte Verträgte sind entsprechend angeglichen worden, vielleicht solltest du mal in nächstet Zeit deinen Vermieter darauf ansprechen.

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18.11.2010, 11:27 Uhr
 
hanswilli

Der Samstag ist ein Werktag, zählt also mit. Lediglich soweit der Samstag das Fristende ist, also der Dritte des Monats, lassen gelegentlich Gerichte auch den darauf folgenden Werktag als ausreichend durchgehen.

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