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Gast 31103

Sind Mahnungen von Top-of-Software per E-Mail ernst zu nehmen ?

Hallo, ich habe heute eine E-mail von "Top-of-Software" erhalten. In dieser E-Mail stellen "Top-of-Software" mir einen Betrag von 96,00€ in Rechnung. Der Betrag wurde mir für ein angebliches 12-Monats-Abo in Rechnung gestellt. Allerdings war ich nie zuvor auf einer solchen Seite und habe mich nirgends angemeldet.


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ANTWORTEN (6)
10.12.2011, 23:06 Uhr
 
Yasser

dann hast du ja nichts zu befürchten

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11.12.2011, 11:08 Uhr
 
antwortomat

Mahnungen per Email sind generell nicht erst zu nehmen.

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11.12.2011, 11:30 Uhr
 
Kastor

Und Mahnungen per Telefon? Oder per SMS?

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11.12.2011, 13:02 Uhr
 
antwortomat

Selbst eine noch so scharf formulierte schriftliche Mahnung ist nicht mehr als eine hilflose Bitte oder ein "freundlicher" Hinweis.

Gerade bei zwielichtig erscheinenden Geschäften sollte man ein dickes Fell haben.

Erst wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert ist die Sache wirklich ernst zu nehmen.

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12.12.2011, 09:25 Uhr
 
NaCl

Hi, tue mir einen gefallen: Schreib der Bank die das in der Mahnung angegebene Konto führt eine eMail oder einen Brief und weise sie darauf hin, dass auf dieses Konto unrechtmäßige Forderungen dieser Internetabzockfirma auflaufen werden. Dann sollte die Bank das Konto schließen und Top-of-Software muss sich ein neues suchen!

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12.12.2011, 10:12 Uhr
 
netter_fahrer

Nicht schon wieder.... die Abzocker brauchen wohl Weihnachtsgeld!

Fakt ist: Wer von jemandem Geld will muss gerichtsfest beweisen können dass seine Forderung zu Recht besteht. Nicht umgekehrt!

Das hier lesen, zum x-ten Mal verlinkt, Mail zurückschicken: Nix gibt's, und a Ruh is.

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