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Gast

soll man die Wahrheit schreiben,,,obwohl das Hotel einem einklage will?

Holidaycheck: Wir bedauern, dass Sie so eine schlechte Erfahrung mit dem Hotel gemacht haben.

Um die Qualität und Aussagekraft der Hotelbewertungen bei HolidayCheck zu sichern, wird jede eingehende Bewertung von uns geprüft. Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Bewertung Tatsachenbehauptungen enthält, welche durch den Hotelier widerlegbar sein könnten. Bei Vorliegen von unwahren Tatsachenbehauptungen hätte der Hotelier ggf. eine Anspruchsgrundlage gegen die Bewertung, bzw. Sie vorzugehen.


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ANTWORTEN (3)
27.07.2011, 01:01 Uhr
 
serafine

immer die wahrheit sagen. auch wenn dadurch nachteile entstehen. die drohung ist wahrscheinlich nur ein bluff. die wollen dich einschüchtern. mein rat: nicht reagieren.

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27.07.2011, 06:58 Uhr
 
antwortomat

Du solltest Deine eigene Frage noch einmal durchlesen. Da steht nicht von "einklagen".

Außerdem ist es viel einfacher bei der Wahrheit zu bleiben. Lügen muss man sich merken, Wahrheiten nicht.

Also, Eintrag korrigieren/löschen und die Sache ist geritzt.

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27.07.2011, 08:18 Uhr
 
hphersel

zwar unklar formuliert, aber die Frage scheint die zu sein, ob er die Wahrheit schreiben soll, obwohl das Hotel ihm androht, in einem solchen Falle zu klagen.

Wenn er seine Aussagen belegen kann (Fotos oder ähnliches), dann kann er dem ganzen getrost gelassen entgegensehen. Wenn er das nicht kann, hat er ein Problem. Denn er muss im Zweifelsfalls beweisen, dass seine Aussage stimmt - der Hotelier muss nicht beweisen, dass sie nicht stimmt.

So einfach (oder auch nicht) ist das...

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