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Gast

Steuerabkommen Schweiz-Deutschland

Ist nach geltendem, deutschen Stzrafrecht für Bund oder Länder de facto

begangene Straftat des Ankaufs gestohlener Steuerdaten straffrei und wo stünde das

kodifiziert?i


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ANTWORTEN (3)
13.04.2012, 17:47 Uhr
 
Cakey

Es gibt sicherlich kein Gesetz, welches eine solche Tat zur Straftat erklärt, und sie dann wieder straffrei stellt.

Die Frage ist nur andersrum sinnvoll... gibt es ein Gesetz, das eine solche Tat zur Straftat erklärt? Wenn nein, dann es ist es keine Straftat.

Dazu kommt noch die internationale Komponente. Ist nach deutschem Recht der Diebstahl eines Fahrrads in Paris strafbar?

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13.04.2012, 22:59 Uhr
 
bh_roth

Dann sind wir bei folgender Grundsatzfrage:


1) Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt.

2) Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

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13.04.2012, 23:07 Uhr
 
bh_roth

@Cakey: Dein Schlusssatz kann bejaht werden. Eine Tat im Ausland ist strafbar, wenn sie auch in Deutschland strafbar wäre.

Wenn ich also in Paris ein Auto stehle (ich nehme Auto, damit es nicht durch Zahlung einer Strafe ohne Anklage und Eröffnen einer Hauptverhandlung abgeht). kann ich wegen dieses Deliktes in Deutschland bestraft werden, auch wenn Kfz und Eigentümer z.B. französisch wären.

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