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Gast 26377

Steuerlich Veranschlagung, wenn ein Partner in Norwegen lebt und arbeitet

Meine Frau geht Anfang Dezember für mindestens zwei Jahre nach Norwegen um dort zu arbeiten. Kann mir jemand einen Tipp geben, was bei der Steuer alles zu berücksichtigen ist, d.h. was hier die günstigste Lösung ist?


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ANTWORTEN (3)
05.10.2011, 20:05 Uhr
 
malibu333

Hallo. War selbst schon mal für fast ein Jahr in N. Achtung: Steuer in N ist sehr hoch! Ihre Frau muss sich dort bei Skattettaten am besten lange vor Arbeitsbeginn anmelden. Dort gibt es auch eine genaue Beschreibung der Formalitäten. Warum nur 2 Jahre? Zur Info: 5 Jahre in Norwegen arbeiten -> Rente von Norwegen. Weiter ist das Leben in N bedingt durch hohe Preise und Steuern, sehr teuer. Vorsicht bei der Krankenversicherung: entweder in Deutschland weiterversichern oder gute und damit teure in Norwegen abschließen. Grundsicherung ist sehr mies, wg. Personalmangel.

Ansonsten viel Glück in Norge. Ist ein wunderbares Land mit netten Leuten.

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08.10.2011, 23:24 Uhr
 
valdresrose

Hallo,

ich selbst habe von 2008-2010 in Norwegen gearbeitet. Wenn ihre Frau in Norge bei einem norw. Arbeitgeber angestellt sein wird, geschieht die ganze Anmeldung durch den Arbeitgeber automatisch. Sollte sie wirklich erst einmal nur 1-2 Jahre dort arbeiten, kann sie einen steuerlichen Freibetrag von 10% für das jeweilige Steuerjahr beantragen. Dieser nennt sich "standardfradrag for utenlandske arbeitstaker". Näheres dazu finden sie unter www.skatteetaten.no und udi.no

Er kann max. für die ersten zwei Jahre in Anspruch genommen werden, er soll ausl. AN Mehrausgaben wie z.B. den Umzug, Pendlerreisen zwischen N-D, etc. finanziell erleichtern. Die max. Steuerlast für alle AN in Norge, unabhängig ob man Norweger oder Ausländer ist, beträgt 36% ( inkl.Krankenversicherung, die hier nur 7,8% beträgt) bis zu einem max. Jahreseinkommen von 810.000 NOK( ca. 110.000 €) Viel Spass und Erfolg dann im Traumland des Nordens!

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12.10.2011, 09:38 Uhr
 
asfinanz

Die Besteuerung wird über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Norwegen und Deutschland geregelt. Darin wird üblicher Weise vereinbart, dass z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Ursprungsland (hier vermutlich Norwegen) besteuert werden. In Deutschland greift dann nur der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass in Deutschland nur die deutschen Einkünfte besteuert werden, aber die "Auslandseinkünfte" zur Ermittlung des Steuersatzes einbezogen werden.

Näheres dazu auf der Homepage des BMF, wo die einzelnen DBA hinterlegt sind und bei Ihrem Steuerberater.

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