. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 15551

Stimmt es, dass ich, wenn mein Mann aus beruflichen Gründen mehr als 180 Tage im Jahr nicht am gemeinsamen Wohnort ist, steuerrechtlich als Alleinerziehende einzustufen bin? Wo kann ich das nachlesen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (2)
28.02.2011, 21:38 Uhr
 
starmax

Steuerlich geht das nur, wenn Du "getrenntlebend" bist, die Ehe also in Auflösung ist, der Partner nur ein Besuchsrecht fürs Kind hat.

Alles andere wäre mit "doppelter Haushaltsführung" abzugleichen.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
01.03.2011, 23:18 Uhr
 
Malu19

Also die erste Konsequenz ist auf jeden Fall - für Deinen Mann - dass er ab 180 Tagen pro Jahr die er nicht in Deutschland sein Geld verdient, hier in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das heißt sein Einkommen unterliegt auch nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer, da er hier in D nicht mehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§1 EStG). Ab hier wird das Thema aber etwas "sumpfig" => Ich würde Dir empfehlen diesbezüglich auf jeden Fall zum Steuerberater zu gehen, denn hier gibt es sicherlich dass Ein oder Andere zu beachten sowie Chancen als auch Risiken. Unter Abwägung der individuellen Siutation kann er sicherlich helfen.

Antwort bewerten » rating (4 Bewertungen) Beitrag melden
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN