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BBH028

Stimmt es, dass Mieteinnahmen Krankenkassen-Beitragspflichtig sind? Wieso und wie funktioniert die Abrechnung?


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ANTWORTEN (3)
09.10.2011, 23:10 Uhr
 
ing793

Mieteinnahmen sind dann beitragspflichtig, wenn man als Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist. Dann werden alle Einnahmen herangezogen.

Das betrifft aber nur sehr wenige. Entweder war man in seinem Berufsleben privat versichert, dann ist man es auch als Rentner.

Oder man war in der gesetzlichen Versicherung (pflicht oder freiwillig). Dann ist man als Rentner pflichtversichert in der Gesetzlichen.

Und wie die Abrechnung funktioniert, fragt man besser seine Krankenkasse.

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10.10.2011, 09:49 Uhr
 
Amos

Der Krankenkassenbeitrag richtet sich nach den Gesamteinkünften: auch nach Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen, Renteneinkünfte u. ä. Ich muß einmal im Jahr die Steuererklärung vorlegen und danach wird mein Monatsbetrag berechnet.

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13.10.2011, 14:35 Uhr
 
HerrLehman...

Ich musste auch kürzliche feststellen, das wirklich jedes EInkommen auch Zinsen bei der Berechnung der Beiträge für die Krankenkassen angegeben werden muss und auch mitzählt. Deine Kasse hat Formulare, in denen alle diese Einnahmen eingetragen werden müssen, die kannst du anfordern.

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