. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
beNNy2

Thema Begräbnisrecht: Wie kann dagegen vorgehen, dass mein Nachbar seine toten Katzen an meinem Gartenzaun (auf seinem Grundstück) begräbt?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (7)
11.05.2011, 15:37 Uhr
 
Amos

Ich glaube, nicht der Abstand zur Grundstücksgrenze sondern die Tiefe der Grube ist ausschlaggebend. Nach meinem Wissen mindestens 80 cm und natürlich auf dem eigenen Grundstück. ich habe früher auch unsere beiden Hunde in unserem Garten problemlos beerdigt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
11.05.2011, 17:06 Uhr
 
fiatpolski

Warum dagegen vorgehen? Ist doch wie schon anbemerkt sein Grundstück.

Wo ist denn jetzt das Problem?

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
11.05.2011, 19:50 Uhr
 
starmax

Ist bestimmt nicht überall erlaubt (Gemeinde fragen). Außerdem können je nach geologischer Formation - Abbau- Bestandteile ins Grundwasser gelangen, was nicht so schön ist, wenn man den eigenen Gartenbrunnen in der Nähe hat.

In Süddeutschland haben manche Friedhöfe zum Beispiel ein Problem, wenn Leichen im Grundwasser unter sauerstoffabschluss faulen statt zu verwesen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
11.05.2011, 22:19 Uhr
 
Highspeed

Lass ihn doch einfach in Ruhe. Wegen einer toten Katze einen Streit anzufangen halte ich für völlig überzogen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.05.2011, 08:36 Uhr
 
Muhamed Le...

So genau kenne ich mich da nicht aus. Allerdings würde ich mich in Deinem Fall an das Ordnungsamt wenden. Das wäre mir echt auch zu widerlich. Es gibt doch Friedhöfe für die Tiere. Wenn die schon im Garten bestattet werden sollen, dann nicht an der Grenze zum Nachbargrundstück. Schau mal in der Satzung Eures Ortes. Vielleicht steht dazu schon etwas drin.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.05.2011, 18:20 Uhr
 
didiX33

Gar nicht. Es ist sein Grund und Boden. Ganz ehrlich. Man darf so vieles nicht mehr, dass es schon schlimm wäre, wenn man nicht mal mehr die eigene Katze begraben darf. Das Grab muss mindestens 60cm tief sein. Darüber braucht man sich auch nicht aufzuregen, denn davon geht absolut keine Gefahr aus.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.05.2011, 19:44 Uhr
 
Coolibri1972

In manchen Gemeinden ist es verboten (auch auf dem eigenen Gründstück) Tierkadaver zu vergraben.Musst du dich mal bei deiner Gemeinde erkundigen.Wenn es bei euch verboten ist,kannst du deinen Nachbarn beim Ordnungsamt ansch******.Aber ich weiss nicht ob das so gut für das nachtbarschaftliche Verhältnis ist.Zieht nämlich eine Geldbuße nach sich.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN