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sunny35

Trotz Krankenstand Ehrenamt?

Nach Abbruch einer von der Agentur für Arbeit finanzierte Umschulung befinde ich mich im Krankenstand.

Ich bin krankgeschrieben aufgrund schwerer Depressionen und Angstzuständen. Ich möchte aber auch noch keine Rente in Anspruch nehmen.

Meine Frage: Darf ich trotz Krankenstand ein Ehrenamt ausführen?

Oder gibt es alternative Möglichkeiten?


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ANTWORTEN (7)
29.10.2010, 17:40 Uhr
 
Highspeed

An welches Ehrenamt hattest Du denn gedacht?

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29.10.2010, 17:51 Uhr
 
Heraklit1970

Wenn Sie wegen schwerer Depressionen und Angstzuständen nicht arbeiten können, wie wollen Sie dann ein Ehrenamt (also eine Tätigkeit) ausüben? Können Sie das der Arbeitsagentur und uns als Finanziers Ihrer erfolglosen Umschulung mal erklären?

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02.11.2010, 12:01 Uhr
 
sunny35

An Heraklit 1970: Ich wünsche Ihnen, dass sie nie unter Angstzuständen leiden. Scheinbar interressiert Sie aber das Thema, dazu möchte ich Sie allerdings auf entsprechende Seiten verweisen, wo Depressionen und Angststörungen beschrieben werden. Und dann schlage ich Ihnen vor, sich mit dem Unterschied auseinanderzusetzten, der zwischen der Ausübung eines Ehrenamt und einer Umschulung mit einem 12 -Stunden-Tag besteht.

Mit freundlichen Grüßen!

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02.11.2010, 12:04 Uhr
 
sunny35

An Highspeed: Ich weiß es noch nicht so genau, muss mich da noch informieren. Es gibt da ja eine Menge Möglichkeiten. Ich wollte nur wissen, ob es rein rechtlich bzw. versicherungstechnisch möglich ist.

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02.11.2010, 12:11 Uhr
 
Heraklit1970

Wenn es so schlecht um Ihre Gesundheit bestellt ist, sollten Sie doch eher mit Ihrem Psychiater und Krankenkasse über die Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit sprechen als hier im Forum.

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02.11.2010, 14:33 Uhr
 
sokomo

Ja, dürfen Sie. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Jobcenter oder den Anworten in diesem Forum einschüchtern.

Grundsätzlich gilt solange Ihre Tätigkeit unentgeltlich ausgeführt wird, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt und bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, dürfen Sie Ihre Aufgaben ausführen.

Machen Sie Ihrem Jobcenter klar, dass Ihr Ehrenamt therapeutische Wirkung auf Ihre Nervenkrankheit hat und Ihre Eingliederung ins Berufsleben unterstützt. Ihr Arzt stellt Ihnen bestimmt auf Nachfrage ein entsprechendes Attest aus. Ziel der modernen "deutschen" Sozialgesetzgebung ist es Arbeitslose trotz Ihrer Arbeitslosigkeit nicht ins gesellschaftliche Abseits zu drängen, sondern trotzdem oder gerade deswegen in die Gesellschaft zu integrieren.

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06.11.2010, 13:48 Uhr
 
sunny35

An sokomo: Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie hat mir sehr weitergeholfen. Damit bewappnet werde ich mich an meine Krankenkasse wenden und die Thematik mit ihr besprechen.

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