. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 22031

Übernahme von Studiengebühren

Hallo,

ich habe ein berufsbegleitendes Studium abgeschlossen. Mein Arbeitgeber hat die Gebühren für dieses Studium übernommen und mich für 2 Jahre verpflichtet, bei vorzeitiger Beendigung mußte ich den offenen Betrag zurückzahlen!

Nun plane ich ein Arbeitgeberwechsel. Erwähne ich in meinem Bewerbungsschreiben die offenen Gebühren und kann ich den wunsch äußern, dass mein neuer Arbeitgeber übernimmt?Wenn ja...wie kann man das am besten Formulieren?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
13.07.2011, 00:35 Uhr
 
ing793

nur damit ich das richtig verstehe:

Sie wollen sich bei Ihrem potetiellen künftigen Arbeitgeber damit bewerben, dass sie ihm sagen "ich habe meinem derzeitigen Arbeitgeber etwas versprochen, aber das interessiert mich nicht die Bohne - ach ja, die Konsequenzen übernimm doch bitte Du"

Sie hätten neben dem Studium noch etwas Karriereberatung lesen sollen. Kein ernst zu nehmender Betrieb wird sie damit einstellen, denn er muss davon ausgehen, dass Sie auch hier die Vorteile mitnehmen und sich dann verdrücken.

Also Klappe halten, die neue Stelle antreten, die Strafe an den Ex-Arbeitgeber von dem nunmehr deutlich höheren Gehalt bezahlen und darauf hoffen, dass der neue Chef von der Aktion nichts mitkriegt

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
13.07.2011, 08:07 Uhr
 
schillafrida

ich würde ganz schön meinen mund halten und den ausstehenden betrag an meinen noch-arbeitgeber überweisen!

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
13.07.2011, 08:15 Uhr
 
Schlawiner...

Ich würde das unbedingt erwähnen und auch fordern, dass der neue Arbeitgeber das übernimmt. Damit er auch gleich sieht, was für einen neuen Arbeitnehmer er sich da ins Nest setzt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.07.2011, 09:01 Uhr
 
StechusKaktus

Ich denke, du hast da den richtigen Ansatz. Optimieren kannst du deine Bewerbung aber mit der Aufstellung weiterer absolut üblichen Forderungen. Z.B: Der AG ist verpflichtet, dir jeden Morgen auf eigene Kosten frische Brötchen nach Hause liefern zu lasssen, jeden Tag ein frischer Blumenstrauß am Arbeitsplatz usw.

Viel Erfolg!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN